Versicherung zahlt nicht
Wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt, sollten Betroffene schnell handeln, denn Schäden können zu einem hohen finanziellen Schaden führen. Besonders bei hohen Schadenssummen kommt es im Rahmen der Schadensregulierung zu Unstimmigkeiten und der Versicherer kürzt Leistungen oder lehnt diese sogar ab. Die Gründe für eine Leistungsablehnung können vielfältig sein.
Bekannt aus
Ihr Anspruch bei Leistungsverweigerung
Was Sie auf dieser Seite erfahren
Welche Leistungen die Gebäudeversicherung abdeckt, für welche Schäden diese aufkommt, wann ein Anspruch auf Verzinsung laut § 91 VVG besteht und wann Sie einen Anwalt für Gebäudeversicherung einschalten sollten, lesen Sie im untenstehenden Text.
Versicherungsumfang
Was die versichert Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung leistet bei Schäden am Haus sowie am festen Inventar. Neben dem Gebäude selbst sind Garagen, Carports und ähnliche Nebengebäude ebenfalls mitversichert. Als festes Inventar gelten Einrichtungsgegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, beispielsweise Heizungsanlagen, Badewannen, fest verlegte Fußböden, Briefkästen oder speziell angepasste Einbaumöbel wie explizit angefertigte Einbauküchen. Anders verhält es sich mit losem Inventar, wie elektrische Geräte oder Möbel. Diese sind über die Hausratversicherung abgedeckt.
Feuer
Der Versicherungsschutz umfasst Schäden, die durch ein Feuer entstanden sind. Abgesichert sind folgende Gefahren:
Leitungswasser
Die Versicherung übernimmt die Kosten für Reparaturen und Trockenlegungen sowie für Folgeschäden wie beispielsweise die Beseitigung von Schimmelbefall.
Der Leistungsumfang bezieht sich auf Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser. Versichert sind alle wasserführenden Leitungen und angeschlossene Systeme:
Sturm und Hagel
Schäden durch Hagel sind grundsätzlich unabhängig von der Windstärke mitversichert.
Bei Sturmereignissen übernimmt die Gebäudeversicherung Schäden, die durch einen Sturm ab Windstärke 8 entstanden sind. Mitversichert sind beispielsweise:
Ablehnung erhalten?
Pauschale Ablehnungen, Verweise auf angebliche Vorerkrankungen, verschleppte Bearbeitung — wir entkräften die Standard-Strategien und holen heraus, was Ihnen zusteht.
Kostenlose Ersteinschätzung
Lassen Sie Ihre Ablehnung prüfen.
Schildern Sie uns Ihren Fall — wir sagen Ihnen klar, ob sich ein Vorgehen lohnt und wie Ihre Chancen stehen.
Übernommene Kosten
Welche Kosten übernimmt
die Gebäudeversicherung?
MIETAUSFALL
Bei vermieteten Objekten übernimmt die Gebäudeversicherung den Mietausfall, wenn eine Mietwohnung beispielsweise aufgrund eines Sturmschadens nicht mehr bewohnbar ist. In der Regel ist dies für einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten der Fall.
Entstehen durch die versicherten Ereignisse (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel) Schäden am Gebäude oder am festen Inventar, kommt der Versicherer für die Kosten der mitversicherten Folgen auf, dazu zählen insbesondere:
fehlerhaft
Welche Schäden werden durch
die Gebäudeversicherung übernommen?
Versicherer berufen sich oft auf Ausschlüsse, die nicht eindeutig formuliert sind. Wir prüfen, ob der zitierte Ausschluss überhaupt greift — häufig ist das nicht der Fall. Diese vier Ausschlussgründe begegnen uns am häufigsten:
Ablehnung erhalten?
Pauschale Ablehnungen, Verweise auf angebliche Vorerkrankungen, verschleppte Bearbeitung — wir entkräften die Standard-Strategien und holen heraus, was Ihnen zusteht.
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Ausschlüsse
Welche Schäden sind nicht durch
die Gebäudeversicherung versichert?
Nach einem Schadensereignis kann es zu Unstimmigkeiten mit dem Versicherer kommen und die Gebäudeversicherung zahlt nicht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Versicherungsnehmer die Erstattung von Kosten für Schäden einfordert, die im Vertrag ausdrücklich nicht mitversichert sind. Folgende Schäden sind nicht in der Gebäudeversicherung versichert:
Häufige Ablehnungsgründe
Warum zahlt die
Gebäudeversicherung nicht?
Bei einem Schaden am Gebäude steht häufig die Erstattung hoher Kosten im Raum. Wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt, kann es sein, dass der Schaden nicht versichert ist, das Gebäude unterversichert ist, eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, der Schaden durch Fahrlässigkeit oder sogar durch Vorsatz entstanden ist.
Zusätzlicher Anspruch
Verzinsung bei Auszahlungs-
verzug sichern gemäß § 91 VVG
Wenn die Versicherung die Auszahlung Ihrer Entschädigung verzögert, haben Sie gemäß § 91 VVG Anspruch auf Zinsen auf die noch ausstehende Entschädigungssumme, und das bereits einen Monat nach Schadensmeldung. Gerade bei Großschäden sind die Zinsansprüche oft beträchtlich und können schnell in den fünf- oder sechsstelligen Bereich anwachsen. Sie können somit nicht nur eine angemessene Entschädigung erhalten, sondern auch zusätzliche Zinsen, die Ihnen zustehen.
4%
Gesetzlicher Zinssatz nach § 91 VVG
1 Monat
Nach Schadensmeldung
Auch
nachträglich
Geltend zu machen, solange nicht verjährt
Viele Versicherungsnehmer sind sich dieses Potenzials nicht bewusst und verzichten auf erhebliche Beträge, die ihnen bei einer Verzögerung zustehen. Selbst wenn der Schadensfall bereits abgeschlossen ist, können Sie Ihre Zinsansprüche geltend machen, sofern keine spezielle Regulierungsvereinbarung getroffen wurde und der Anspruch nicht verjährt ist. Das bedeutet, dass Sie auch nach Abschluss der Schadensabwicklung noch Ansprüche geltend machen können, solange der Zeitraum nicht verjährt ist.
Der Zinssatz sind mit 4 Prozent gesetzlich laut § 91 VVG festgeschrieben. Um sicherzustellen, dass Sie Ihre Zinsansprüche geltend machen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Versicherungsrecht wenden. Wir von Kraemer.Law übernehmen für Sie die komplette Prüfung sowie Antragstellung und stellen sicher, dass Sie die angemessene Entschädigung und Zinsen erhalten.
Handlungsempfehlung
Gebäudeversicherung zahlt nicht:
Das sollten Sie jetzt tun!
Tipp
Denken Sie auch an die Ihnen zustehende Verzinsung laut § 91 VVG. Sie haben einen Anspruch auf Zinsen, wenn sich die Auszahlung der Entschädigung verzögert.
Entstehen durch die versicherten Ereignisse (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel) Schäden am Gebäude oder am festen Inventar, kommt der Versicherer für die Kosten der mitversicherten Folgen auf, dazu zählen insbesondere:
01 Schaden gering halten
02 Schaden dokumentieren
03 Versicherung informieren
04 Anwalt kontaktieren
Übernommene Kosten
Welche Kosten übernimmt
die Gebäudeversicherung?
MIETAUSFALL
Bei vermieteten Objekten übernimmt die Gebäudeversicherung den Mietausfall, wenn eine Mietwohnung beispielsweise aufgrund eines Sturmschadens nicht mehr bewohnbar ist. In der Regel ist dies für einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten der Fall.
Entstehen durch die versicherten Ereignisse (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel) Schäden am Gebäude oder am festen Inventar, kommt der Versicherer für die Kosten der mitversicherten Folgen auf, dazu zählen insbesondere:
Ablehnung erhalten?
Pauschale Ablehnungen, Verweise auf angebliche Vorerkrankungen, verschleppte Bearbeitung — wir entkräften die Standard-Strategien und holen heraus, was Ihnen zusteht.
Kostenlose Ersteinschätzung
Lassen Sie Ihre Ablehnung prüfen.
Schildern Sie uns Ihren Fall — wir sagen Ihnen klar, ob sich ein Vorgehen lohnt und wie Ihre Chancen stehen.
Warum Kraemer.Law
Ihr Spezialist für Versicherungsrecht
Durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser ist ein Schaden am Gebäude entstanden und die Gebäudeversicherung verweigert die Zahlung? Nicht in jedem Fall ist die Ablehnung der Kostenübernahme oder eine Kürzung der Leistung wirklich berechtigt. Kraemer.Law ist mit dieser komplexen Thematik bestens vertraut. In der Regel zeigt sich, dass ein Anwalt für Versicherungsrecht mögliche Streitigkeiten schnell und einvernehmlich klären kann.
Kompetent
Umfassende Beratung zum Versicherungsrecht und Elementarschadenversicherung, besonders in Bezug auf die Hochwasser- und Starkregenkatastrophe.
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Schnelle Rückmeldung und Fallbearbeitung, damit Betroffene nicht noch länger warten müssen.
Individuell
Individuell auf jeden Betroffenen ausgelegte Problemlösung.
Fachwissen
Umfassendes Wissen durch hohe fachliche Spezialisierung auf das Versicherungsrecht und vor Ort sein im Katastrophengebiet.
Erfahrung
Langjährige Erfahrung — mehr als 1000 bearbeitete Fälle im Versicherungsrecht seit 2007.
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