Versicherung zahlt nicht

Private Unfallversicherung zahlt nicht? Was Sie jetzt tun können.

Es kommt häufig vor, dass Versicherer die Zahlung ganz oder teilweise verweigern — oft gestützt auf Gutachten der Sachverständigen. Wir prüfen Invaliditäts­grad, Fristen und Ablehnungs­gründe und setzen Ihre Leistung durch.


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Aus juristischer Sicht: das beste Vorgehen

Was Sie wissen sollten, wenn die private Unfall­versicherung nicht zahlt

Fast jeder dritte deutsche Haushalt hat eine private Unfall­versicherung — leider hört man aber oft: die private Unfall­versicherung zahlt nicht! Versicherer verweigern die Zahlung ganz oder teilweise und stützen sich dabei oft auf Gutachten der Sachverständigen. Was dann zu tun ist, erklären wir Ihnen — wir von Kraemer.Law sind Fachanwälte für Versicherungs­recht.


Leistungsumfang

Was bietet eine private Unfall­versicherung?

Private Unfall­versicherungen werden häufig als Lückenfüller zwischen gesetzlicher Unfall­versicherung, Kranken­versicherung und Berufs­unfähigkeits­versicherung eingesetzt. Welche Leistungen die private Unfall­versicherung konkret bietet, ergibt sich aus den Versicherungs­bedingungen. Meist kann beim Abschluss ausgewählt werden, welche Zahlungen der Versicherer im Falle eines Unfalls zu erbringen hat — dementsprechend ändert sich die Prämie. Oft beinhalten Unfall­versicherungen diese Leistungen:

01 Invaliditätsleistung

Eine Invaliditäts­leistung ist eine Einmalzahlung, die der Versicherte nach einem Unfall erhält. Wie viel ausgezahlt wird, hängt davon ab, welche Versicherungs­summe vereinbart wurde und wie hoch der Grad der Invalidität ist. Invalidität meint dabei eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungs­fähigkeit.

Die Versicherungs­summe kann mit dem Versicherer vereinbart werden. Je höher sie ausfällt, desto höher ist auch der regelmäßige Versicherungs­beitrag. Die volle Versicherungs­summe wird ausgezahlt, wenn der Invaliditäts­grad 100 % beträgt, während bei einem Invaliditäts­grad von 50 % nur die halbe Versicherungs­summe ausgezahlt würde. Welche Unfallfolge welchem Invaliditäts­grad entspricht, ergibt sich aus einer Tabelle in den Versicherungs­bedingungen. Dies nennt man „Gliedertaxe".

Beispiel: A hat beim Abschluss der privaten Unfall­versicherung eine Versicherungs­summe von 150.000 € vereinbart. Bei einem Unfall verliert er das rechte Bein unterhalb des Knies. Für diesen Fall sehen seine Versicherungs­bedingungen eine Gliedertaxe von 50 % vor. Die Invaliditäts­leistung beträgt 150.000 € × 50 % = 75.000 €.

Bei der Unfallrente handelt es sich dagegen um eine monatliche Zahlung, die ggf. bis zum Lebensende gezahlt wird. Regelmäßig wird eine Unfallrente erst ab einem bestimmten Invaliditäts­grad gezahlt. Ihre Höhe wird auch hier bei Vertragsschluss mit dem Versicherer vereinbart. Die Leistung kann allerdings abgesenkt oder eingestellt werden, wenn sich der Invaliditäts­grad ändert.

Oft wird auch eine Todesfall­leistung vereinbart. Das bedeutet, dass ein zuvor festgelegter Geldbetrag an die Erben des Versicherten gezahlt wird, wenn dieser innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt. So können die Hinterbliebenen etwa die Bestattungs­kosten und den Lebensbedarf in der ersten Zeit nach dem Versterben finanzieren.

Gerade Selbständige schließen die Unfall­versicherung vor allem mit Blick auf das Tagegeld ab. Dabei handelt es sich um eine Geldleistung, die pro Tag des unfallbedingten Arbeitsausfalls gezahlt wird. Wie viel der Versicherer konkret leistet, hängt davon ab, inwieweit der Versicherte durch den Unfall in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist.

Bestimmte Leistungen können auch in ähnlicher Weise von anderen Versicherungen abgedeckt sein. Vergleichbar zur Todesfall­leistung sind zum Beispiel Risiko­lebens­versicherungen. Tagegeld wird möglicherweise auch von der gesetzlichen Kranken­versicherung oder einer privaten Kranken­tagegeld­versicherung übernommen. Arbeitnehmer sind außerdem für Arbeitsunfälle bereits in der gesetzlichen Unfall­versicherung pflichtversichert, die jedoch nicht für Unfälle in Haushalt oder Freizeit aufkommt.


Ablehnung erhalten?

Versicherer lehnt ab? Wir kennen die typischen Argumentationsmuster.

Pauschale Ablehnungen, Verweise auf angebliche Vorerkrankungen, verschleppte Bearbeitung — wir entkräften die Standard-Strategien und holen heraus, was Ihnen zusteht.

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Versicherungsfall & Fristen

Was versichert die private Unfall­versicherung (nicht)?

Die Unfall­versicherung zahlt nur, wenn ein Unfall stattgefunden hat. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte eine Gesundheits­schädigung erleidet, die folgende Merkmale erfüllt:

Beispiele

X geht durch die Innenstadt. Von einem Balkon fällt ein Holzbalken herunter, der ihn am Kopf trifft und eine Platzwunde verursacht. — Y will beim Renovieren ein Kabel aus der Wand ziehen. Nachdem ihm dies erst schwerfiel, löst sich das Kabel plötzlich, sodass er auf den Rücken fällt und sich eine Rückenverletzung zuzieht.

Ein Unfall liegt dagegen nicht vor, wenn es lediglich aufgrund einer Über- oder Dauerbelastung zu einer Verletzung kommt. Beispiel: Die Kreuzbänder des X sind nur eingeschränkt belastbar. Beim Treppensteigen reißt ein Kreuzband des X — nicht wegen außergewöhnlicher Belastung, sondern wegen schwacher Konstitution.

Zu beachten ist außerdem, dass die Versicherungs­bedingungen häufig bestimmte Umstände, die eigentlich Unfälle darstellen würden, vom Versicherungs­schutz ausnehmenBeispiel: In aller Regel sind Unfälle ausgeschlossen, die wegen übermäßigen Alkohol­konsums oder im Zusammenhang mit einer Straftat entstehen. Ebenso sind oft einzelne Verletzungs­muster, wie etwa bestimmte Schäden der Bandscheiben, vom Versicherungs­schutz ausgenommen. Nicht zuletzt deshalb sollte man vor Abschluss der Versicherung die Bedingungen gründlich durchlesen.

Welche Fristen müssen Sie beachten?

Eine verpasste Frist kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Versicherer leistungs­frei wird — d. h. Sie bekommen kein Geld, obwohl eigentlich alle Bedingungen erfüllt sind. Die Fristen, die Sie bei der Unfall­versicherung beachten müssen, sind:

Tipp · Fristen prüfen lassen

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie alle Fristen einhalten (können), wenden Sie sich an einen Anwalt für Versicherungs­recht. Dieser kann Ihren Vertrag prüfen und Sie bei den nächsten Schritten beraten — bevor eine versäumte Frist Ihren Anspruch kostet.


Typische Ablehnungs­gründe

Gründe, warum Versicherer nicht zahlen

Nicht selten verweigert der Versicherer die Zahlung oder sieht sich nur zu einer geringen Summe in der Pflicht. Diese Verweigerung kann zum Beispiel so begründet werden:

Wird der Invaliditäts­grad angezweifelt, sind womöglich Gutachten anzuzweifeln oder neue anzufertigen, um den Versicherer umzustimmen.


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Streit um den Invaliditätsgrad

Versicherer zahlt nicht nach Gutachten

Trotz vereinbarter Gliedertaxe kann streitig sein, wie hoch der konkrete Grad der Beeinträchtigung ist. Dieser ist aber entscheidend für die Höhe der Invaliditäts­leistung. Außerdem kann mit dieser Beurteilung der Anspruch auf Zahlung einer Unfallrente stehen und fallen.

In der Regel wird der Invaliditäts­grad zunächst von den behandelnden Ärzten festgestellt. Jedoch kommt es vor, dass der Versicherer mit deren Einschätzung nicht einverstanden ist und ein eigenes Sachverständigen­gutachten einfordert. Der Versicherte wird dann erneut von einem Arzt untersucht, den der Versicherer bestimmt. Versicherte, die die Einschätzung des Sachverständigen für falsch halten, fragen sich dann, wie sie sich verhalten sollen. In dieser Situation ist es empfehlenswert, zeitnah einen Anwalt für Versicherungs­recht zu kontaktieren — denn mit dem Gutachten der Versicherung ist das letzte Wort nicht gesprochen:


Handlungsempfehlung

Drei hilfreiche Maßnahmen, wenn der Versicherer nicht zahlt

Ob mit oder ohne Gutachten — Versicherer verweigern immer wieder die Leistung. Diese Schritte können Versicherten dabei helfen, an ihre Zahlung zu kommen:


Auf den Punkt

Fazit

Die private Unfall­versicherung kann den Schutz anderer Versicherungen ergänzen und zum Beispiel Unfälle in Freizeit oder Haushalt absichern. Was nach einem Unfall geleistet wird, hängt vom Tarif ab — in der Regel bestehen hier Wahlmöglichkeiten. Mögliche Leistungen sind z. B. Einmalzahlungen (Invaliditäts­leistung) oder regelmäßige Zahlungen (Unfallrente) sowie Tagegeld.

Wenn der Versicherer trotz Fristsetzung nicht zahlt, sollte man einen Fachanwalt für Versicherungs­recht kontaktieren. Das Gleiche gilt, wenn der Gutachter des Versicherers einen zu niedrigen Invaliditäts­grad bestimmt. Haben Sie noch Fragen oder brauchen Sie Hilfe, weil Ihre private Unfall­versicherung nicht zahlt? Dann rufen Sie uns an unter +49 (0)221 650 80 4183 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kraemer.law. Fachanwalt für Versicherungs­recht Markus Krämer hilft Ihnen gerne!


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