Versicherungsrecht · Anwalt für Betriebsunterbrechung

Anwalt für Betriebs­unterbrechungs­versicherung in Köln & Bonn.

Eine Betriebsunterbrechung kann verheerende Folgen haben. Als Anwalt für Betriebsunterbrechungsversicherung hilft Kraemer.Law Ihrem Unternehmen, Ansprüche schnell und zuverlässig durchzusetzen — damit Sie zügig wieder in den Betrieb zurückkehren können.


Bekannt aus

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Ihre Experten aus Köln & Bonn

Kraemer.Law — Ihr Anwalt für Betriebs­unterbrechungs­versicherung.

Sind Sie von Problemen mit Ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung betroffen? Dann sind Sie bei Kraemer.Law genau richtig. Unser erfahrenes Team im Versicherungsrecht hilft Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen, und sorgt dafür, dass Sie schnell und zuverlässig wieder in den Betrieb zurückkehren können.

Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihre individuelle Beratung zu erhalten.

Darum Kraemer.Law


schnelle Hilfe

Schnelle juristische Hilfe bei Problemen mit der Betriebs­unterbrechungs­versicherung

Eine Betriebsunterbrechung kann für Unternehmen verheerende Folgen haben — von Umsatzeinbußen über Lieferschwierigkeiten bis hin zur Insolvenz. Zügiges Handeln hält die finanziellen Verluste so gering wie möglich. Kraemer.Law sorgt dafür, dass Ansprüche schnell geltend gemacht werden und die Versicherungsgesellschaft ihre Verpflichtungen erfüllt.

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Anwalt kontaktieren

Kontaktieren Sie einen Anwalt für Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie können direkt mit unserer Kanzlei in Köln & Bonn Kontakt aufnehmen: Köln +49 (0)221 650 80 4183, Bonn +49 (0)228 387 63 955 oder per Mail an info@kraemer.law.


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Ruhe bewahren & Kommunikation steuern

Auch wenn die Versicherung Sie kontaktiert, bleiben Sie ruhig und hartnäckig. Die weitere Kommunikation sollte unbedingt über Ihren Anwalt laufen, damit ein Austausch auf Augenhöhe erfolgen kann.


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Ihr Recht durchsetzen

Kraemer.Law kämpft für Ihr Recht und unterstützt Sie dabei. Mit einem Anwalt für Betriebsunterbrechungsversicherung stehen die Chancen gut, erfolgreich Ansprüche geltend zu machen — vom Erstkontakt über die Verhandlung bis hin zum gerichtlichen Verfahren.


Kraemer.Law in Zahlen

Wir kämpfen für Ihren
Anspruch — seit 2007

Jahre Fachanwalts­erfahrung
0 +

Zufriedene Mandate
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Sterne auf Google
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Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Welche Schäden sind abgedeckt — und welche nicht?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine spezielle Versicherung, die Unternehmen gegen die finanziellen Folgen von Betriebsunterbrechungen absichert. Sie tritt in Kraft, wenn ein Unternehmen durch ein Ereignis — etwa einen Brand oder eine Naturkatastrophe — gezwungen wird, den Betrieb vorübergehend einzustellen, und übernimmt die Kosten für den entstandenen Schaden sowie die entgangenen Einnahmen während der Unterbrechung. Die Deckung muss spezifisch auf das Unternehmen und seine Risiken abgestimmt sein.

Entgangene Einnahmen, die aufgrund der Unterbrechung nicht erwirtschaftet werden konnten


Kosten für die Wiederherstellung des Betriebs sowie für Ersatzteile


Lagerung von Waren


Kosten für Ersatzbetriebsräume oder -ausstattungen


Extrakosten (z. B. zusätzliche Transportkosten) und notwendige Zusatzleistungen (z. B. Reinigungsdienste)


Kosten für temporäre Personalunterbringung oder -verpflegung


Marketingmaßnahmen zur Wiederbelebung des Geschäfts

Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden


Schäden durch Krieg oder Terroranschläge


Schäden durch Streiks oder Aussperrungen


Schäden durch Cyberangriffe oder Datenverlust


Schäden durch die Verletzung von Gesetzen oder Vorschriften


Schäden infolge einer Insolvenz des Unternehmens


Eine vorhersehbare Unterbrechung des Betriebs


Betriebsunterbrechungsversicherung und Corona

Sind Pandemie-Schäden abgedeckt?

Die Corona-Pandemie hat zu einer Vielzahl von Betriebsunterbrechungen geführt. Ob eine Betriebsunterbrechungsversicherung die dadurch verursachten Schäden abdeckt, ist nicht eindeutig und hängt von den Bedingungen der jeweiligen Versicherung ab: Einige Verträge enthalten Klauseln, die Schäden durch Pandemien oder öffentliche Gesundheitskrisen ausschließen, während andere diese einschließen. Es ist daher wichtig, sich von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ansprüche geltend gemacht werden können.


Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Betriebsunterbrechungsversicherung

Wir beantworten die häufigsten Fragen, die uns als Fachanwalts-Kanzlei für Versicherungsrecht zur Betriebsunterbrechungsversicherung gestellt werden.


Frage 01

Brauche ich eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Ob ein Unternehmen eine Betriebsunterbrechungsversicherung benötigt, hängt von seinen individuellen Bedürfnissen und Risiken ab. Unternehmen, die von Naturkatastrophen, Feuer oder anderen Schäden betroffen sein können, sollten in Erwägung ziehen, eine solche Versicherung abzuschließen.


Frage 02

Was ist eine kleine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die „kleine" Betriebsunterbrechungsversicherung ist häufig an eine bestehende Sachversicherung (z. B. Inhalts- oder Gebäudeversicherung) gekoppelt und ersetzt die fortlaufenden Kosten und den entgangenen Gewinn nach einem Sachschaden — meist mit kürzerer Haftzeit als die „große" BU-Versicherung.

(Antworttext aus den Seiteninhalten zusammengefasst — bitte Originalwortlaut bestätigen oder ergänzen.)


Frage 03

Ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung dasselbe wie eine Betriebsschließungsversicherung?

Nein. Die Betriebsunterbrechungsversicherung greift bei Sachschäden (z. B. Brand), die den Betrieb unterbrechen, während die Betriebsschließungsversicherung behördlich angeordnete Schließungen — etwa nach dem Infektionsschutzgesetz — absichert.

(Antworttext aus den Seiteninhalten zusammengefasst — bitte Originalwortlaut bestätigen oder ergänzen.)


Ablehnung erhalten?

Versicherer lehnt ab? Wir kennen die typischen Argumentationsmuster.

Pauschale Ablehnungen, Verweise auf angebliche Vorerkrankungen, verschleppte Bearbeitung — wir entkräften die Standard-Strategien und holen heraus, was Ihnen zusteht.

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Schildern Sie uns Ihren Fall — wir sagen Ihnen klar, ob sich ein Vorgehen lohnt und wie Ihre Chancen stehen.


Warum Kraemer.Law

Ihr Spezialist für Versicherungsrecht

Durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser ist ein Schaden am Gebäude entstanden und die Gebäudeversicherung verweigert die Zahlung? Nicht in jedem Fall ist die Ablehnung der Kostenübernahme oder eine Kürzung der Leistung wirklich berechtigt. Kraemer.Law ist mit dieser komplexen Thematik bestens vertraut. In der Regel zeigt sich, dass ein Anwalt für Versicherungsrecht mögliche Streitigkeiten schnell und einvernehmlich klären kann.

Kompetent

Umfassende Beratung zum Versicherungsrecht und Elementarschadenversicherung, besonders in Bezug auf die Hochwasser- und Starkregenkatastrophe.

Schnell

Schnelle Rückmeldung und Fallbearbeitung, damit Betroffene nicht noch länger warten müssen.

Individuell

Individuell auf jeden Betroffenen ausgelegte Problemlösung.

Service

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Bonn 0228 387 63 955

Köln 0221 650 80 4183

Fachwissen

Umfassendes Wissen durch hohe fachliche Spezialisierung auf das Versicherungsrecht und vor Ort sein im Katastrophengebiet.

Erfahrung

Langjährige Erfahrung — mehr als 1000 bearbeitete Fälle im Versicherungsrecht seit 2007.


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