Versicherungsrecht · Anwalt für Betriebsunterbrechung
Eine Betriebsunterbrechung kann verheerende Folgen haben. Als Anwalt für Betriebsunterbrechungsversicherung hilft Kraemer.Law Ihrem Unternehmen, Ansprüche schnell und zuverlässig durchzusetzen — damit Sie zügig wieder in den Betrieb zurückkehren können.
Bekannt aus
Ihre Experten aus Köln & Bonn
Kraemer.Law — Ihr Anwalt für Betriebsunterbrechungsversicherung.
Sind Sie von Problemen mit Ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung betroffen? Dann sind Sie bei Kraemer.Law genau richtig. Unser erfahrenes Team im Versicherungsrecht hilft Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen, und sorgt dafür, dass Sie schnell und zuverlässig wieder in den Betrieb zurückkehren können.
Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihre individuelle Beratung zu erhalten.
Darum Kraemer.Law
schnelle Hilfe
Schnelle juristische Hilfe bei Problemen mit der Betriebsunterbrechungsversicherung
Eine Betriebsunterbrechung kann für Unternehmen verheerende Folgen haben — von Umsatzeinbußen über Lieferschwierigkeiten bis hin zur Insolvenz. Zügiges Handeln hält die finanziellen Verluste so gering wie möglich. Kraemer.Law sorgt dafür, dass Ansprüche schnell geltend gemacht werden und die Versicherungsgesellschaft ihre Verpflichtungen erfüllt.
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Anwalt kontaktieren
Kontaktieren Sie einen Anwalt für Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie können direkt mit unserer Kanzlei in Köln & Bonn Kontakt aufnehmen: Köln +49 (0)221 650 80 4183, Bonn +49 (0)228 387 63 955 oder per Mail an info@kraemer.law.
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Ruhe bewahren & Kommunikation steuern
Auch wenn die Versicherung Sie kontaktiert, bleiben Sie ruhig und hartnäckig. Die weitere Kommunikation sollte unbedingt über Ihren Anwalt laufen, damit ein Austausch auf Augenhöhe erfolgen kann.
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Ihr Recht durchsetzen
Kraemer.Law kämpft für Ihr Recht und unterstützt Sie dabei. Mit einem Anwalt für Betriebsunterbrechungsversicherung stehen die Chancen gut, erfolgreich Ansprüche geltend zu machen — vom Erstkontakt über die Verhandlung bis hin zum gerichtlichen Verfahren.
Kraemer.Law in Zahlen
Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Welche Schäden sind abgedeckt — und welche nicht?
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine spezielle Versicherung, die Unternehmen gegen die finanziellen Folgen von Betriebsunterbrechungen absichert. Sie tritt in Kraft, wenn ein Unternehmen durch ein Ereignis — etwa einen Brand oder eine Naturkatastrophe — gezwungen wird, den Betrieb vorübergehend einzustellen, und übernimmt die Kosten für den entstandenen Schaden sowie die entgangenen Einnahmen während der Unterbrechung. Die Deckung muss spezifisch auf das Unternehmen und seine Risiken abgestimmt sein.
Entgangene Einnahmen, die aufgrund der Unterbrechung nicht erwirtschaftet werden konnten
Kosten für die Wiederherstellung des Betriebs sowie für Ersatzteile
Lagerung von Waren
Kosten für Ersatzbetriebsräume oder -ausstattungen
Extrakosten (z. B. zusätzliche Transportkosten) und notwendige Zusatzleistungen (z. B. Reinigungsdienste)
Kosten für temporäre Personalunterbringung oder -verpflegung
Marketingmaßnahmen zur Wiederbelebung des Geschäfts
Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden
Schäden durch Krieg oder Terroranschläge
Schäden durch Streiks oder Aussperrungen
Schäden durch Cyberangriffe oder Datenverlust
Schäden durch die Verletzung von Gesetzen oder Vorschriften
Schäden infolge einer Insolvenz des Unternehmens
Eine vorhersehbare Unterbrechung des Betriebs
Betriebsunterbrechungsversicherung und Corona
Sind Pandemie-Schäden abgedeckt?
Die Corona-Pandemie hat zu einer Vielzahl von Betriebsunterbrechungen geführt. Ob eine Betriebsunterbrechungsversicherung die dadurch verursachten Schäden abdeckt, ist nicht eindeutig und hängt von den Bedingungen der jeweiligen Versicherung ab: Einige Verträge enthalten Klauseln, die Schäden durch Pandemien oder öffentliche Gesundheitskrisen ausschließen, während andere diese einschließen. Es ist daher wichtig, sich von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Ansprüche geltend gemacht werden können.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Betriebsunterbrechungsversicherung
Wir beantworten die häufigsten Fragen, die uns als Fachanwalts-Kanzlei für Versicherungsrecht zur Betriebsunterbrechungsversicherung gestellt werden.
Frage 01
Brauche ich eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Ob ein Unternehmen eine Betriebsunterbrechungsversicherung benötigt, hängt von seinen individuellen Bedürfnissen und Risiken ab. Unternehmen, die von Naturkatastrophen, Feuer oder anderen Schäden betroffen sein können, sollten in Erwägung ziehen, eine solche Versicherung abzuschließen.
Frage 02
Was ist eine kleine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Die „kleine" Betriebsunterbrechungsversicherung ist häufig an eine bestehende Sachversicherung (z. B. Inhalts- oder Gebäudeversicherung) gekoppelt und ersetzt die fortlaufenden Kosten und den entgangenen Gewinn nach einem Sachschaden — meist mit kürzerer Haftzeit als die „große" BU-Versicherung.
(Antworttext aus den Seiteninhalten zusammengefasst — bitte Originalwortlaut bestätigen oder ergänzen.)
Frage 03
Ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung dasselbe wie eine Betriebsschließungsversicherung?
Nein. Die Betriebsunterbrechungsversicherung greift bei Sachschäden (z. B. Brand), die den Betrieb unterbrechen, während die Betriebsschließungsversicherung behördlich angeordnete Schließungen — etwa nach dem Infektionsschutzgesetz — absichert.
(Antworttext aus den Seiteninhalten zusammengefasst — bitte Originalwortlaut bestätigen oder ergänzen.)
Ablehnung erhalten?
Pauschale Ablehnungen, Verweise auf angebliche Vorerkrankungen, verschleppte Bearbeitung — wir entkräften die Standard-Strategien und holen heraus, was Ihnen zusteht.
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Warum Kraemer.Law
Ihr Spezialist für Versicherungsrecht
Durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser ist ein Schaden am Gebäude entstanden und die Gebäudeversicherung verweigert die Zahlung? Nicht in jedem Fall ist die Ablehnung der Kostenübernahme oder eine Kürzung der Leistung wirklich berechtigt. Kraemer.Law ist mit dieser komplexen Thematik bestens vertraut. In der Regel zeigt sich, dass ein Anwalt für Versicherungsrecht mögliche Streitigkeiten schnell und einvernehmlich klären kann.
Kompetent
Umfassende Beratung zum Versicherungsrecht und Elementarschadenversicherung, besonders in Bezug auf die Hochwasser- und Starkregenkatastrophe.
Schnell
Schnelle Rückmeldung und Fallbearbeitung, damit Betroffene nicht noch länger warten müssen.
Individuell
Individuell auf jeden Betroffenen ausgelegte Problemlösung.
Fachwissen
Umfassendes Wissen durch hohe fachliche Spezialisierung auf das Versicherungsrecht und vor Ort sein im Katastrophengebiet.
Erfahrung
Langjährige Erfahrung — mehr als 1000 bearbeitete Fälle im Versicherungsrecht seit 2007.
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