Versicherung zahlt nicht · Gewerbe
Dächer abgedeckt, Produktion steht, Stromversorgung unterbrochen — und der Versicherer beruft sich auf Mindestwindstärke, mittelbare Schäden oder Wartungsobliegenheiten. Wir prüfen Police, Sachversicherung und Haftzeit und setzen Ihre Betriebsunterbrechungsleistung außergerichtlich oder vor Gericht durch.
Bekannt aus
Will Ihre Versicherung den Sturmausfall nicht zahlen?
Kraemer.Law kämpft für Ihr Recht
Ein schwerer Sturm kann in wenigen Minuten massive Schäden anrichten: Dächer werden abgedeckt, Produktionshallen beschädigt, Stromleitungen unterbrochen. Für viele Unternehmen bedeutet ein solcher Vorfall nicht nur Sachschaden, sondern auch einen kompletten Ausfall von Produktion und Betrieb. Doch was, wenn die Versicherung plötzlich nicht zahlt?
Grundlagen
Betriebsunterbrechung und Sturm
Entscheidend
Die genaue Auslegung hängt jedoch stark von der vertraglichen Gestaltung ab. Viele Klauseln enthalten Einschränkungen oder Bedingungen zur Schadenshöhe, Sturmstärke oder Eintrittszeitpunkt. Eine rechtssichere Bewertung ist daher für die Geltendmachung unerlässlich.
Sturmschäden können in der Betriebsunterbrechungsversicherung als versicherte Ereignisse definiert sein, sofern sie im Rahmen der zugrunde liegenden Sachversicherung gedeckt sind. Die Betriebsunterbrechungsversicherung baut grundsätzlich auf einer bestehenden Sachversicherung auf. Diese muss den Sturmschaden anerkennen, damit der daraus resultierende Betriebsunterbrechungsschaden ersetzt wird.
Kommt es infolge eines Sturmereignisses zu einer Unterbrechung des betrieblichen Ablaufs, greift die Versicherung unter bestimmten Bedingungen ein. Versichert sind dabei nicht nur die Kosten für Reparaturen, sondern vor allem der wirtschaftliche Verlust durch entgangene Gewinne, nicht ausgelieferte Aufträge und die fortlaufenden Fixkosten. Auch mittelbare Auswirkungen wie Produktionsausfälle können — je nach Police — erfasst sein, etwa im Rahmen einer sogenannten erweiterten Betriebsunterbrechungsversicherung.
Leistungsfall
Diese Sturmschäden zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt folgende Sturmfolgen, sofern sie zu einer Betriebsunterbrechung führen:
Voraussetzung ist immer, dass der zugrunde liegende Sachschaden durch einen Sturm anerkannt wird und kausal für die Unterbrechung ist.
Praxis · Mindestwindstärke beachten
Die meisten Policen knüpfen den Sturmbegriff an eine Mindestwindstärke (regelmäßig 8 Beaufort). Sichern Sie unmittelbar DWD-Windmessungen für Ihren Standort, Fotos der Schäden, Sachverständigenberichte und betriebswirtschaftliche Auswertungen — diese Nachweise entscheiden später über Anerkennung und Höhe der Leistung.
Ablehnung erhalten?
Pauschale Ablehnungen, Verweise auf angebliche Vorerkrankungen, verschleppte Bearbeitung — wir entkräften die Standard-Strategien und holen heraus, was Ihnen zusteht.
Kostenlose Ersteinschätzung
Lassen Sie Ihre Ablehnung prüfen.
Schildern Sie uns Ihren Fall — wir sagen Ihnen klar, ob sich ein Vorgehen lohnt und wie Ihre Chancen stehen.
Typische Ablehnungsgründe
Diese Sturmschäden sind nicht versichert
Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt nicht in allen Fällen von wetterbedingten Schäden. Häufig ausgeschlossen oder nur mit Zusatzklauseln versichert sind:
Fazit
Daher ist die genaue Kenntnis der Vertragsdetails und Ausschlüsse entscheidend für die erfolgreiche Geltendmachung eines Anspruchs.
Kraemer.Law in Zahlen
Schadenstypen
Welche Sturmereignisse können zu einem Betriebsausfall führen?
Sturmereignisse zählen — neben Brand und Wasser — zu den häufigsten Ursachen für Betriebsunterbrechungen. Typische Schadensbilder, die einen Produktions- oder Geschäftsstillstand auslösen können:
Welcher dieser Schadenstypen tatsächlich versichert ist, entscheidet allein der konkrete Vertrag. Oft hängt die Regulierung an einem einzigen Begriff in den Versicherungsbedingungen — und genau hier setzen wir bei der Prüfung an.
Welcher dieser Schadenstypen tatsächlich versichert ist, entscheidet allein der konkrete Vertrag. Oft hängt die Regulierung an einem einzigen Begriff in den Versicherungsbedingungen — und genau hier setzen wir bei der Prüfung an.
Unser Vorgehen
Juristische Unterstützung bei Betriebsunterbrechungsschäden durch Sturm — unsere Strategie
Im Schadensfall zählt jede Stunde. Je länger ein Unternehmen auf die Auszahlung der Versicherung wartet, desto größer werden die finanziellen Einbußen. Während der Versicherer prüft, verzögert oder ablehnt, geraten Gehalt, Betriebskosten und laufende Verpflichtungen in Bedrängnis — der Ertragsausfall trifft das Unternehmen oft härter als der eigentliche Sturmschaden.
Kraemer.Law steht für unmittelbare Intervention. Wir schaffen Klarheit im Umgang mit dem Versicherer, sichern Beweise frühzeitig und übernehmen die Verhandlungsführung. Wer uns rechtzeitig kontaktiert, verschafft sich einen entscheidenden Vorteil im Streit um Ertragsausfall und Versicherungsschutz.
01
Ersteinschätzung
Ersteinschätzung des Schadensfalls
Wir analysieren Ihren Fall direkt nach dem Schadenseintritt. Dabei prüfen wir, ob ein versicherter Sturm- oder Windschaden vorliegt und welche Leistungen Ihnen zustehen — die Grundlage für ein gezieltes juristisches Vorgehen.
02
Beweissicherung
Sicherung relevanter Beweise
Zeitnah sichern wir alle relevanten Unterlagen und Nachweise — Gutachten, Fotos, DWD-Windmessungen und interne Aufzeichnungen. Gerade bei Produktionsausfall oder beschädigten Gebäudeteilen ist die lückenlose Dokumentation entscheidend.
03
Vertragsanalyse
Prüfung des Versicherungsvertrags
Wir durchleuchten Ihre Police im Detail. Dabei identifizieren wir mögliche Ausschlüsse oder missverständliche Klauseln und stellen fest, ob der konkrete Sturmereignisfall versichert ist — der zentrale Hebel, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen.
04
Schadensbezifferung
Berechnung des finanziellen Schadens
Unser Team ermittelt gemeinsam mit Sachverständigen den entstandenen Schaden. Wir berücksichtigen Löhne, Betriebskosten und entgangene Erträge — die präzise Schadenshöhe ist die Grundlage für die Forderung gegenüber der Versicherungsgesellschaft.
05
Verhandlung
Kommunikation mit dem Versicherer
Wir übernehmen die komplette Korrespondenz mit dem Versicherer. Ziel ist eine zügige Anerkennung des Anspruchs, bevor der Schaden für Sie existenzbedrohend wird — so vermeiden wir Verzögerungstaktiken und sichern Ihre wirtschaftliche Stabilität.
06
Wenn nötig: Gericht
Durchsetzung im Streitfall
Kommt es zur Ablehnung oder Verzögerung, setzen wir Ihre Rechte auch gerichtlich durch — für eine vollständige Entschädigung aller Sturm- und Windschäden, inklusive Produktionsausfall.
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Warum Kraemer.Law
Ihr Spezialist für Versicherungsrecht
Durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser ist ein Schaden am Gebäude entstanden und die Gebäudeversicherung verweigert die Zahlung? Nicht in jedem Fall ist die Ablehnung der Kostenübernahme oder eine Kürzung der Leistung wirklich berechtigt. Kraemer.Law ist mit dieser komplexen Thematik bestens vertraut. In der Regel zeigt sich, dass ein Anwalt für Versicherungsrecht mögliche Streitigkeiten schnell und einvernehmlich klären kann.
Kompetent
Umfassende Beratung zum Versicherungsrecht und Elementarschadenversicherung, besonders in Bezug auf die Hochwasser- und Starkregenkatastrophe.
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Schnelle Rückmeldung und Fallbearbeitung, damit Betroffene nicht noch länger warten müssen.
Individuell
Individuell auf jeden Betroffenen ausgelegte Problemlösung.
Fachwissen
Umfassendes Wissen durch hohe fachliche Spezialisierung auf das Versicherungsrecht und vor Ort sein im Katastrophengebiet.
Erfahrung
Langjährige Erfahrung — mehr als 1000 bearbeitete Fälle im Versicherungsrecht seit 2007.
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