Versicherungsrecht · Anwalt für private Krankenversicherung

Anwalt für private Kranken­versicherung in Köln & Bonn.

Ihre private Krankenversicherung lehnt Leistungen ab oder kürzt die Kostenübernahme? Gibt es Streit um Vertragsbedingungen, wurde Ihnen gekündigt oder das Krankentagegeld nicht gezahlt? In genau solchen Situationen steht Kraemer.Law an Ihrer Seite.


Bekannt aus

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Ihre Experten aus Köln & Bonn

Probleme mit der privaten Kranken­versicherung (PKV)?

Probleme mit privaten Krankenversicherungen können komplex und schwer durchschaubar sein — insbesondere, wenn Leistungen abgelehnt oder Verträge einseitig geändert werden. Kraemer.Law begleitet Sie professionell durch alle rechtlichen Schritte, prüft Ihre Ansprüche genau und sorgt dafür, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.

Selbst wenn Ihre private Krankenversicherung nicht zahlt, finden wir individuelle Lösungen für Ihre Situation.

Darum Kraemer.Law


Erste Hilfe

Erste Hilfe beim Konflikt mit der privaten Kranken­versicherung

Ihre private Krankenversicherung lehnt Leistungen ab, kürzt die Erstattung oder hat den Vertrag gekündigt? Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie folgende Schritte, damit Sie auf Augenhöhe mit dem Versicherer kommunizieren können:

01


Anwalt kontaktieren

Kontaktieren Sie einen Anwalt für private Krankenversicherung. Gerne können Sie direkt mit unserer Kanzlei in Köln & Bonn Kontakt aufnehmen: Köln +49 (0)221 650 80 4183, Bonn +49 (0)228 387 63 955 oder per Mail an info@kraemer.law.


02


Ruhe bewahren & Kommunikation steuern

Auch wenn die Versicherung Atteste, Gutachten oder Nachweise verlangt, bleiben Sie ruhig und hartnäckig. Lassen Sie die Kommunikation unbedingt über Ihren Anwalt laufen. Wir kennen die typischen Vorgehensweisen privater Krankenversicherer und kommunizieren auf Augenhöhe.


03


Ansprüche durchsetzen

Mit der Beauftragung eines Anwalts für private Krankenversicherung stehen die Chancen gut, Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Wir begleiten Sie vom Erstkontakt über die Verhandlung bis hin zum gerichtlichen Verfahren.


Ablehnung erhalten?

Versicherer lehnt ab? Wir kennen die typischen Argumentationsmuster.

Pauschale Ablehnungen, Verweise auf angebliche Vorerkrankungen, verschleppte Bearbeitung — wir entkräften die Standard-Strategien und holen heraus, was Ihnen zusteht.

Kostenlose Ersteinschätzung

Lassen Sie Ihre Ablehnung prüfen.

Schildern Sie uns Ihren Fall — wir sagen Ihnen klar, ob sich ein Vorgehen lohnt und wie Ihre Chancen stehen.


Hintergrund

In diesen Fällen unterstützt Kraemer.Law.

Probleme mit der privaten Krankenversicherung sind vielfältig. Wir prüfen Ihren Vertrag, die AGB und die gesetzlichen Vorgaben — und beurteilen, ob das Vorgehen des Versicherers rechtmäßig ist.


Selbst wenn Ihre private Krankenversicherung nicht zahlt, finden wir individuelle Lösungen für Ihre Situation — von der Prüfung Ihrer Ansprüche bis zur konsequenten Durchsetzung.

Nehmen Sie für eine erste Einschätzung Kontakt mit uns auf — das Erstgespräch ist kostenlos.


Häufige Fragen

Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung

Wir beantworten die häufigsten Fragen, die uns als Fachanwalts-Kanzlei für Versicherungsrecht zur privaten Krankenversicherung gestellt werden.


Frage 01

Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem „normalen" Anwalt?

Der Fachanwaltstitel wird nach erfolgreich bestandener Prüfung von der Rechtsanwaltskammer verliehen. Voraussetzung ist zum einen die erfolgreiche Absolvierung eines theoretischen Kurses, zum anderen das Vorweisen einer besonderen praktischen Erfahrung im entsprechenden Rechtsgebiet.

Für den Fachanwaltstitel im Versicherungsrecht muss ein Anwalt mindestens 80 versicherungsrechtliche Fälle bearbeitet haben. Rechtsanwalt Krämer hat in seiner beruflichen Laufbahn mittlerweile mehr als 1.000 versicherungsrechtliche Mandate bearbeitet und verfügt daher über eine besonders ausgeprägte Erfahrung.

Ein Fachanwalt ist zudem verpflichtet, sich jährlich mindestens 15 Stunden fortzubilden und dies der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. So ist gewährleistet, dass der Fachanwalt immer über die neueste Entwicklung der Rechtsprechung informiert ist.


Frage 02

Was kostet mich die Vertretung durch Kraemer.Law?

In der Praxis übernimmt oft eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten der Vertretung, sodass sich Ihr eigener Aufwand in der Regel auf den vereinbarten Selbstbehalt beschränkt. Versicherungsrechtliche Mandate rechnen wir üblicherweise streitwertorientiert nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Nur in Ausnahmefällen wird eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen — selbstverständlich vorab transparent.

Darüber hinaus bieten wir allen Mandanten eine kostenlose Erstberatung, in der Sie Ihren Fall schildern und alle finanziellen Fragen klären können.


Frage 03

Was gilt bei Vorerkrankungen und der Anzeigepflicht?

Bei Vorerkrankungen besteht die Gefahr, dass die Versicherung eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geltend macht, um Leistungen zu verweigern oder den Vertrag anzufechten. Entscheidend ist die genaue Prüfung von Antragsunterlagen, Arztberichten und Versicherungsbedingungen — wir klären, ob tatsächlich eine Pflichtverletzung vorliegt oder die Versicherung ihre Rechte überschreitet.

(Antworttext aus den Seiteninhalten zusammengefasst — bitte Originalwortlaut bestätigen oder ergänzen.)


Ablehnung erhalten?

Versicherer lehnt ab? Wir kennen die typischen Argumentationsmuster.

Pauschale Ablehnungen, Verweise auf angebliche Vorerkrankungen, verschleppte Bearbeitung — wir entkräften die Standard-Strategien und holen heraus, was Ihnen zusteht.

Kostenlose Ersteinschätzung

Lassen Sie Ihre Ablehnung prüfen.

Schildern Sie uns Ihren Fall — wir sagen Ihnen klar, ob sich ein Vorgehen lohnt und wie Ihre Chancen stehen.


Warum Kraemer.Law

Ihr Spezialist für Versicherungsrecht

Durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser ist ein Schaden am Gebäude entstanden und die Gebäudeversicherung verweigert die Zahlung? Nicht in jedem Fall ist die Ablehnung der Kostenübernahme oder eine Kürzung der Leistung wirklich berechtigt. Kraemer.Law ist mit dieser komplexen Thematik bestens vertraut. In der Regel zeigt sich, dass ein Anwalt für Versicherungsrecht mögliche Streitigkeiten schnell und einvernehmlich klären kann.

Kompetent

Umfassende Beratung zum Versicherungsrecht und Elementarschadenversicherung, besonders in Bezug auf die Hochwasser- und Starkregenkatastrophe.

Schnell

Schnelle Rückmeldung und Fallbearbeitung, damit Betroffene nicht noch länger warten müssen.

Individuell

Individuell auf jeden Betroffenen ausgelegte Problemlösung.

Service

Erstgespräch für Ihren Fall telefonisch unter:

Bonn 0228 387 63 955

Köln 0221 650 80 4183

Fachwissen

Umfassendes Wissen durch hohe fachliche Spezialisierung auf das Versicherungsrecht und vor Ort sein im Katastrophengebiet.

Erfahrung

Langjährige Erfahrung — mehr als 1000 bearbeitete Fälle im Versicherungsrecht seit 2007.


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Ob Versicherung, Vertrieb oder Medizinrecht — wer früh handelt, hat die besseren Karten. Eine erfahrene fachanwaltliche Einschätzung ist oft entscheidend für den Ausgang Ihres Falls. Schildern Sie uns in wenigen Schritten Ihre Situation. Sie erhalten eine erste, kostenlose Einschätzung — klar, ehrlich und ohne Verpflichtung.



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