Versicherungsrecht · Hochwasser, Starkregen & Überschwemmung

Überschwemmungs­schäden abwickeln — in Köln & Bonn.

Wenn Sie von einer Überschwemmung, Starkregen oder Hochwasser betroffen sind, ist es entscheidend, die richtigen Schritte zu unternehmen. Als erfahrene Anwaltskanzlei für Versicherungsrecht helfen wir Ihnen, sich im Dschungel der Versicherungsansprüche zurechtzufinden.


Bekannt aus

zdf-logo WDR N-TV tagesschau die-zeit ARD Koelnische-Rundschau RTL sat.1 süddeutsche-zeitung welt-am-sonntag swr general-anzeiger zdf-logo WDR N-TV tagesschau die-zeit ARD Koelnische-Rundschau RTL sat.1 süddeutsche-zeitung welt-am-sonntag swr general-anzeiger

Ihre Experten aus Köln & Bonn

Versicherung bei Überschwemmung, Starkregen und Hochwasser.

Ein Überschwemmungsschaden kann erhebliche Herausforderungen mit sich bringen. Durch sorgfältige Dokumentation, schnelle Reaktion und die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts können Sie den Schaden effektiv bewältigen und sicherstellen, dass Sie eine angemessene Entschädigung erhalten.

Wir begleiten den gesamten Prozess — von der Schadensmeldung bis hin zu möglichen rechtlichen Schritten.

Darum Kraemer.Law


Sofortmaßnahmen

Überschwemmungsschäden geltend machen — Schritt für Schritt

Zuerst gilt: Sicherheit geht vor, dokumentieren Sie den Schaden so umfassend wie möglich (Fotos, Videos, Liste der beschädigten Gegenstände) und bewahren Sie Ruhe. Danach gehen Sie die folgenden Schritte zur Schadensbewältigung von Elementarschäden über die Versicherung an:

01


Versicherung kontaktieren

Informieren Sie Ihre Versicherungsgesellschaft so schnell wie möglich über Schäden durch Starkregen, Hochwasser oder Überschwemmung. Die meisten Versicherer haben eine Frist, innerhalb derer Schäden gemeldet werden müssen — achten Sie darauf, alle geforderten Informationen und Dokumente bereitzustellen.


02


Schadensermittlung

Ein Gutachter der Versicherung wird die überschwemmten Bereiche begutachten. Seien Sie bei der Begutachtung möglichst anwesend, um sicherzustellen, dass nichts übersehen wird.


03


Schadensminderung

Unternehmen Sie alle notwendigen Schritte, um weiteren Schaden zu verhindern — etwa die Abdichtung besädigter Fenster oder die Entfernung von Wasser aus dem Gebäude. Bewahren Sie alle Quittungen auf, da diese Ausgaben möglicherweise erstattet werden.


04


Reparaturen und Wiederaufbau

Warten Sie vor größeren Reparaturen auf die Zustimmung Ihrer Versicherung, um sicherzustellen, dass diese die Kosten übernimmt. Arbeiten Sie mit lizenzierten und versicherten Handwerkern, damit die Arbeit ordnungsgemäß ausgeführt wird.


Kraemer.Law in Zahlen

Wir kämpfen für Ihren
Anspruch — seit 2007

Jahre Fachanwalts­erfahrung
0 +

Zufriedene Mandate
0 +

Sterne auf Google
0

Welche Versicherung ist zuständig?

Wohngebäude-, Hausrat- und KFZ-Versicherung.

Bei Überschwemmungen, Starkregen oder Hagel sind in der Regel drei Versicherungen relevant — jeweils nur, wenn eine Elementarschadendeckung eingeschlossen ist.

Deckt Schäden am Gebäude selbst, einschließlich fest verbundener Teile — z. B. Wände, Dächer, Böden und fest installierte Sanitäranlagen.


Überschwemmungsschäden sind nicht automatisch enthalten; hierfür ist eine zusätzliche Elementarversicherung nötig.

Schützt das persönliche Eigentum im Haus — Möbel, Elektrogeräte und Kleidung.


Schäden durch Überschwemmung sind nicht automatisch abgedeckt; eine Elementarschadenversicherung als Ergänzung ist erforderlich.

Bei Schäden am Kraftfahrzeug durch Hochwasser greift in der Regel die Teilkaskoversicherung.


Sie deckt neben Diebstahl und Glasbruch auch Elementarschäden — Prüfen Sie die genauen Vertragsbedingungen Ihrer Police.


Häufige Fragen

Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung

Wir beantworten die häufigsten Fragen, die uns als Fachanwalts-Kanzlei für Versicherungsrecht zur privaten Krankenversicherung gestellt werden.


Frage 01

Welche Versicherung zahlt bei Überschwemmung?

Das hängt vom betroffenen Gut ab: Für Schäden am Gebäude ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, für das Inventar die Hausratversicherung und für das Auto die KFZ-Teilkasko. Entscheidend ist in allen Fällen, dass eine Elementarschadendeckung vereinbart wurde — ohne sie sind Überschwemmungsschäden meist nicht abgedeckt.


Frage 02

Wer haftet bei Überschwemmungsschäden?

Grundsätzlich haftet der Eigentümer für Schäden auf seinem Grundstück oder in seinem Gebäude. Mieter sichern ihren Hausrat über eine Hausratversicherung mit Elementardeckung; für Schäden an der Mietsache ist der Vermieter verantwortlich.

Auch Dritte können haftbar sein — etwa Bauunternehmen nach Fehlern bei Baumaßnahmen oder die Kommune, wenn sie ihre Pflichten zur Wasserregulierung und zum Hochwasserschutz nachweislich vernachlässigt hat. Hierfür sind jedoch konkrete Nachweise erforderlich.


Frage 03

Wie hilft ein Anwalt bei Problemen mit der Versicherung?

Wir klären Sie über Ihre Ansprüche auf, führen die Verhandlungen mit der Versicherung, unterstützen bei Dokumentation und Beweisführung (z. B. Einholung von Gutachten) und leiten — falls die Versicherung nicht ordnungsgemäß reguliert oder zu Unrecht ablehnt — die erforderlichen rechtlichen Schritte ein. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.

(Antworttext aus den Seiteninhalten zusammengefasst — bitte Originalwortlaut bestätigen oder ergänzen.)


Ablehnung erhalten?

Versicherer lehnt ab? Wir kennen die typischen Argumentationsmuster.

Pauschale Ablehnungen, Verweise auf angebliche Vorerkrankungen, verschleppte Bearbeitung — wir entkräften die Standard-Strategien und holen heraus, was Ihnen zusteht.

Kostenlose Ersteinschätzung

Lassen Sie Ihre Ablehnung prüfen.

Schildern Sie uns Ihren Fall — wir sagen Ihnen klar, ob sich ein Vorgehen lohnt und wie Ihre Chancen stehen.


Warum Kraemer.Law

Ihr Spezialist für Versicherungsrecht

Durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser ist ein Schaden am Gebäude entstanden und die Gebäudeversicherung verweigert die Zahlung? Nicht in jedem Fall ist die Ablehnung der Kostenübernahme oder eine Kürzung der Leistung wirklich berechtigt. Kraemer.Law ist mit dieser komplexen Thematik bestens vertraut. In der Regel zeigt sich, dass ein Anwalt für Versicherungsrecht mögliche Streitigkeiten schnell und einvernehmlich klären kann.

Kompetent

Umfassende Beratung zum Versicherungsrecht und Elementarschadenversicherung, besonders in Bezug auf die Hochwasser- und Starkregenkatastrophe.

Schnell

Schnelle Rückmeldung und Fallbearbeitung, damit Betroffene nicht noch länger warten müssen.

Individuell

Individuell auf jeden Betroffenen ausgelegte Problemlösung.

Service

Erstgespräch für Ihren Fall telefonisch unter:

Bonn 0228 387 63 955

Köln 0221 650 80 4183

Fachwissen

Umfassendes Wissen durch hohe fachliche Spezialisierung auf das Versicherungsrecht und vor Ort sein im Katastrophengebiet.

Erfahrung

Langjährige Erfahrung — mehr als 1000 bearbeitete Fälle im Versicherungsrecht seit 2007.


Kontaktformular

Schildern Sie jetzt Ihren Fall.

Ob Versicherung, Vertrieb oder Medizinrecht — wer früh handelt, hat die besseren Karten. Eine erfahrene fachanwaltliche Einschätzung ist oft entscheidend für den Ausgang Ihres Falls. Schildern Sie uns in wenigen Schritten Ihre Situation. Sie erhalten eine erste, kostenlose Einschätzung — klar, ehrlich und ohne Verpflichtung.



Termin buchen

Direkt online buchen.
Kein Anruf nötig.

Wählen Sie einen freien Termin für ein kostenloses 15-Minuten-Erstgespräch. Sie erhalten umgehend eine Bestätigung per E-Mail mit Video-Link oder Telefonnummer.