Versicherung zahlt nicht

Hausratversicherung zahlt nicht? Wir setzen Ihren Anspruch durch.

Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm oder Hagel — und der Versicherer mauert? Wir prüfen Ihre Police, klären Ausschluss­klauseln und setzen Ihren Anspruch außergerichtlich oder vor Gericht durch.


Bekannt aus

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Aus juristischer Sicht: das beste Vorgehen

Das sollten Sie wissen, wenn die Hausrat­versicherung nicht zahlt

Die Hausrat­versicherung zahlt nicht — obwohl Sie pünktlich Ihre Beiträge entrichtet haben? Leider kein Einzelfall. Wir von Kraemer.Law sind Fachanwälte für Versicherungsrecht und setzen Ihre Ansprüche gegenüber der Hausrat­versicherung durch.


Versicherungsumfang

Was ist die Hausrat­versicherung und was ist durch sie versichert?

Merksatz

Hausrat = bewegliches Inventar in Ihrer Wohnung. Gebäude = feste Bausubstanz. Schäden an Möbeln, Elektronik, Kleidung und Wertsachen sind Sache der Hausrat­versicherung — Schäden am Mauerwerk, am Dach oder an fest verbauten Anlagen Sache der Gebäude­versicherung.

Die Hausrat­versicherung ist eine wichtige Absicherung für Ihren Besitz. Sie schützt vor finanziellen Verlusten, die durch Schäden am Hausrat entstehen können — etwa durch Feuer, Einbruch oder Sturm. Doch oft zahlt die Hausrat­versicherung nicht, wenn Schäden auftreten. Deshalb ist es wichtig, genau zu wissen, welche Schäden durch diese Versicherung abgedeckt sind.

Dazu gehören beispielsweise Schäden an allen beweglichen Gegenständen des Heims — wie z. B. Möbel, Elektronikgeräte, Kleidung oder Teppiche. Bei Unklarheiten, ob die Hausrat­versicherung auch den von Ihnen erlittenen Schaden abdeckt, stehen wir von Kraemer.Law Ihnen gerne zur Seite.


Versicherte Schadensarten

Welche Schäden werden durch die Hausrat­versicherung übernommen?

Die Hausrat­versicherung ist dafür da, vor finanziellen Verlusten zu schützen, die durch Schäden am Hausrat entstehen können. Folgende Schäden werden durch eine Hausrat­versicherung typischerweise abgedeckt:

01 Feuerschäden

Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion sowie durch herabstürzende Luft­fahrzeuge gehören zum Kern­leistungs­bereich jeder Hausrat­versicherung. Versichert sind sowohl die unmittelbaren Brandschäden am beweglichen Inventar als auch typische Folgeschäden — etwa Ruß-, Rauch- und Lösch­wasser­schäden.

Wichtig: Versicherer berufen sich bei Brandfällen häufig auf grobe Fahrlässigkeit, um Leistungen zu kürzen. Ob die Kürzung gerechtfertigt ist, hängt vom Einzelfall ab — und ist oft angreifbar.

Versichert sind Schäden durch Einbruch­diebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch. Voraussetzung ist regelmäßig der Nachweis, dass tatsächlich eingebrochen wurde — etwa durch Aufbruch­spuren an Fenstern oder Türen. Auch fehlende Wertsachen (Bargeld, Schmuck, Uhren) sind in den vertraglich vereinbarten Höchstgrenzen abgedeckt.

Tritt Wasser bestimmungswidrig aus Zu- oder Ableitungen, aus Heizungs-, Klima-, Sprinkler- oder Wasser­löschanlagen aus, übernimmt die Hausrat­versicherung den Schaden am beweglichen Inventar. Nicht gedeckt sind in der Regel Schäden durch Grundwasser oder Witterungs­niederschläge, die von außen ins Gebäude eindringen — dafür braucht es eine Elementarschaden­versicherung.

Sturmschäden sind versichert, wenn der Sturm mindestens Windstärke 8 (ab ca. 62 km/h) erreicht hat. Dazu zählen unmittelbare Sturmschäden am Inventar — z. B. durch eingedrücktes Mobiliar oder zerstörte Elektronik — sowie Folgeschäden durch eindringenden Regen, wenn Gebäudeöffnungen durch den Sturm entstanden sind.

Schäden durch Hagelschlag am beweglichen Hausrat — etwa an Mobiliar im Außenbereich oder durch Hagel zerstörte Fenster, durch die anschließend Hagel und Regen ins Innere gelangen — sind versichert. Häufig steht die Schadens­abgrenzung zur Gebäude­versicherung im Streit; hier lohnt eine fachanwaltliche Prüfung.

Es ist wichtig zu beachten, dass jede Hausrat­versicherung unterschiedliche Bedingungen und Leistungen hat. Einige Versicherungen decken beispielsweise auch Schäden durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Erdbeben ab, während andere dies nicht tun. Im Zweifel ist immer ein Blick in die Police und die Allgemeinen Versicherungs­bedingungen zu werfen.


Typische Ausschlüsse

Welche Schäden werden nicht durch die Hausrat­versicherung übernommen?

MIETAUSFALL

Es ist wichtig zu beachten, dass jede Hausrat­versicherung unterschiedliche Bedingungen und Leistungen hat. Einige Versicherungen decken einige dieser Schäden ab, während andere dies nicht tun. Im Zweifel ist immer ein Blick in die konkrete Police und die Allgemeinen Versicherungs­bedingungen entscheidend.

Während die Hausrat­versicherung ein großer Schutz für Ihren Hausrat ist, gibt es bestimmte Schäden, die nicht durch sie abgedeckt werden. Hier sind einige typische Beispiele für Schäden, die nicht oder nur teilweise durch eine Hausrat­versicherung gedeckt sind:

Tipp · grobe Fahrlässigkeit

Ein häufiger Ablehnungs­grund ist der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit — etwa wegen nicht abgeschlossener Fenster, vergessener Herdplatten oder unbeaufsichtigter Kerzen. Seit der VVG-Reform (§ 81 VVG) darf der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit aber nicht mehr pauschal alles streichen, sondern muss quotal kürzen. Lassen Sie eine solche Kürzung nicht ungeprüft.


Ablehnung erhalten?

Versicherer lehnt ab? Wir kennen die typischen Argumentationsmuster.

Pauschale Ablehnungen, Verweise auf angebliche Vorerkrankungen, verschleppte Bearbeitung — wir entkräften die Standard-Strategien und holen heraus, was Ihnen zusteht.

Kostenlose Ersteinschätzung

Lassen Sie Ihre Ablehnung prüfen.

Schildern Sie uns Ihren Fall — wir sagen Ihnen klar, ob sich ein Vorgehen lohnt und wie Ihre Chancen stehen.


Handlungsempfehlung

Das sollten Sie tun, wenn die Hausrat­versicherung nicht zahlt

Wenn Sie in die unangenehme Situation kommen, dass Ihre Hausrat­versicherung nicht zahlt, kann es hilfreich sein, die folgenden Schritte zu unternehmen:

Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der Ihre Hausrat­versicherung nicht zahlt, aber Sie glauben, dass sie es tun sollte, zögern Sie nicht, sich an einen Anwalt für Hausrat­versicherung wie Kraemer.Law zu wenden. Unser Team ist spezialisiert auf das Versicherungsrecht und unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche bei Ihrer Versicherung durchzusetzen und für eine angemessene Entschädigung zu kämpfen.


FAQ

Häufige Fragen zum Thema Hausrat­versicherung

Bei einem Schaden am Gebäude steht häufig die Erstattung hoher Kosten im Raum. Wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt, kann es sein, dass der Schaden nicht versichert ist, das Gebäude unterversichert ist, eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, der Schaden durch Fahrlässigkeit oder sogar durch Vorsatz entstanden ist.

01Wie lange dauert es, bis die Hausrat­versicherung zahlt?

Die Dauer, bis die Hausrat­versicherung zahlt, variiert je nach Einzelfall und Versicherung. Normalerweise sollte eine Entschädigung innerhalb eines Monats nach Einreichung des Schadensfalls ausgezahlt werden. Falls es zu Verzögerungen kommt, kann man sich an die Kanzlei Kraemer.Law wenden — wir unterstützen Sie dabei, den Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Versicherung durchzusetzen.

Bei modernen Hausrat­verträgen ist regelmäßig der Neuwert versichert — die Versicherung erstattet also den Betrag, der für eine Neuanschaffung gleicher Art und Güte erforderlich ist. Bei älteren Verträgen oder bestimmten Sachgruppen kann allerdings nur der Zeitwert (Neuwert abzüglich Abnutzung) erstattet werden. Was konkret gilt, ergibt sich aus Ihrer Police und den vereinbarten Versicherungs­bedingungen.

Hinweis: Versicherer regulieren in der Praxis oft nur den Zeitwert, auch wenn der Neuwert versichert ist. Eine Prüfung der vertraglichen Grundlage lohnt sich fast immer.

Standardmäßig ist Glasbruch nicht automatisch in der Hausrat­versicherung enthalten — kann aber regelmäßig als Glas­versicherung zusätzlich eingeschlossen werden. Versichert sind dann z. B. Bruchschäden an Fenster­scheiben, Glasplatten von Möbeln, Cerankoch­feldern oder Aquarien. Prüfen Sie Ihre Police: Ist „Glasbruch" mitversichert oder nicht?

Üblich ist eine Pauschale je Quadratmeter Wohnfläche (häufig 650 € pro m²) als Richtwert für die Versicherungs­summe. Bei höherwertigem Inventar — Kunstgegenständen, Designermöbeln, hochwertiger Elektronik, Schmuck — sollte der Wert individuell ermittelt und entsprechend höher angesetzt werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Bei einem Schadensfall ohne ausreichende Versicherungs­summe kürzt der Versicherer sonst quotal.


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Durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser ist ein Schaden am Gebäude entstanden und die Gebäudeversicherung verweigert die Zahlung? Nicht in jedem Fall ist die Ablehnung der Kostenübernahme oder eine Kürzung der Leistung wirklich berechtigt. Kraemer.Law ist mit dieser komplexen Thematik bestens vertraut. In der Regel zeigt sich, dass ein Anwalt für Versicherungsrecht mögliche Streitigkeiten schnell und einvernehmlich klären kann.

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