Versicherung zahlt nicht

Berufsunfähigkeits­versicherung zahlt nicht? Wir setzen Ihren Anspruch durch.

Können Sie Ihren Beruf wegen Krankheit oder Verletzung nicht mehr ausüben — und Ihre BU mauert? Wir prüfen Vertrag, Gesundheits­fragen und Verweisungs­klauseln und setzen Ihre BU-Rente außergerichtlich oder vor Gericht durch.


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Was tun, wenn die BU nicht zahlt?

Das sollten Sie wissen, wenn die Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht zahlt

Können Sie Ihren Beruf aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht mehr ausüben, bleibt auch der Lohn schnell aus — und es droht die wirtschaftliche Existenznot. Genau für diesen Fall ist die BU gemacht. Doch was, wenn die Versicherung nicht zahlt? Wir von Kraemer.Law sind Fachanwälte für Versicherungs­recht und setzen Ihre Ansprüche gegenüber der BU durch.


Grundlagen

Was ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU-Versicherung)?

Wie der Name bereits sagt: Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung soll Sie für den Fall absichern, dass Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können. Hierbei ist es egal, ob Sie aufgrund einer Erkrankung oder einer Verletzung berufsunfähig werden. Lediglich das gewöhnliche Schwinden der körperlichen und geistigen Kräfte ist meist nicht erfasst

Beispiele

Pianistin P ist an Parkinson erkrankt und kann daher ihr Instrument nicht mehr spielen.
Lehrerin A hat einen Burn-Out erlitten und kann nicht mehr unterrichten.


Leistungsfall

Wann zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Der Berufs­unfähigkeits­versicherung gewährt Ihnen nur dann Zahlungen, wenn Sie dauerhaft oder zumindest für mehrere Jahre berufsunfähig sein werden. Es genügt hingegen nicht, wenn Sie nur für kurze Zeit Ihren Beruf nicht ausüben können. Der Nachweis erfolgt grundsätzlich durch ärztliches Attest und umfangreiche Unterlagen zur Krankheits­geschichte. Einige Versicherungs­bedingungen sehen auch vor, dass die Berufs­unfähigkeit z. B. nach einer mehr als sechs­monatigen Arbeits­unfähigkeit vermutet wird. Dies erleichtert Ihnen in vielen Fällen den Nachweis (beachten Sie aber, dass es regelmäßig zu Nachprüfungen durch einen Gutachter kommt!).

Beispiel

Hausmeister A hat einen Unfall und kann seinen Beruf für mehrere Wochen aufgrund eines gebrochenen Armes nicht mehr nachgehen. Dies ist kein Fall für die Berufs­unfähigkeits­versicherung, da A in absehbarer Zeit wieder genesen wird. In Betracht kommen Lohnfortzahlung und Krankengeld.

Oft kommt es jedoch vor, dass die Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht zahlt. In diesem Fall lohnt sich ein genauer Blick von einem Fachanwalt für Berufs­unfähigkeits­versicherung.

In der Berufs­unfähigkeits­versicherung ist grundsätzlich Ihr konkreter Beruf entscheidend. Auch wenn die Versicherungs­gesellschaft oft anderer Auffassung ist — Sie müssen sich in den meisten Fällen nicht auf andere Tätigkeiten verweisen lassen. Genaueres hierzu erfahren Sie im Abschnitt zur Verweisungs­klausel.

Beispiel

Postbote P kann aufgrund einer Nerven­erkrankung seine Beine nicht mehr bewegen und ist daher nicht mehr in der Lage, als Postbote tätig zu sein. Er kann nun seine Berufs­unfähigkeits­versicherung in Anspruch nehmen und muss sich nicht etwa auf einen Bürojob verweisen lassen.

Welcher Grad an Invalidität erreicht werden muss, ist unterschiedlich. Oft müssen Sie sogar nur zu 50 % berufsunfähig sein, um Zahlungen zu erhalten. Die genauen Konditionen unterscheiden sich aber von Versicherer zu Versicherer und meist liegt der Teufel im Detail. Sie sollten sich daher vor Abschluss eines Versicherungs­vertrags unbedingt beraten lassen, welcher Grad zu einer Berufs­unfähigkeit führt. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass die Versicherung nicht zahlt, gerade dann, wenn Sie das Geld dringend benötigen — leer auszugehen.


Ablehnung erhalten?

Versicherer lehnt ab? Wir kennen die typischen Argumentationsmuster.

Pauschale Ablehnungen, Verweise auf angebliche Vorerkrankungen, verschleppte Bearbeitung — wir entkräften die Standard-Strategien und holen heraus, was Ihnen zusteht.

Kostenlose Ersteinschätzung

Lassen Sie Ihre Ablehnung prüfen.

Schildern Sie uns Ihren Fall — wir sagen Ihnen klar, ob sich ein Vorgehen lohnt und wie Ihre Chancen stehen.


Vertragsabschluss

Wie bekomme ich eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung, kurz BU, gehört zu den klassischen Versicherungen und eine Mehrzahl von Versicherungs­unternehmen bietet sie daher an.

Das Problem: Der Antrag beinhaltet eine umfassende Gesundheits­prüfung. Hier wird Ihre Krankheits- und Behandlungs­geschichte der letzten Jahre abgefragt. Daneben interessiert sich der Versicherer auch für gefährliche Freizeit­aktivitäten. Während einfache Krankheiten oder Verletzungen meist kein Hindernis darstellen, werden Anträge bei schweren oder häufigen Erkrankungen oft abgelehnt oder die Konditionen werden angepasst.

Oft kommt es aber auch auf die richtige Darstellung an. So kann ein erfahrener Anwalt für Versicherungs­recht genau prüfen, welche Erkrankungen und Verletzungen Sie angeben müssen und welche Sie aufgrund der verstrichenen Zeit oder ihrer Geringfügigkeit verschweigen dürfen.

Achtung · Vorerkrankungen

Versuchen Sie keinesfalls, auf eigene Faust Vor­erkrankungen zu verschweigen. Das kann Sie später teuer zu stehen kommen, wie wir Ihnen unten näher erläutern werden. Lassen Sie sich daher vor dem Antrag von einem Fachanwalt für Versicherungs­recht beraten.


Alternativen zur BU

Welche alternative Versicherung gibt es?

Nicht jeder bekommt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung. Vor allem chronisch Erkrankte werden nur schwer eine Versicherung finden. Gerade wenn Sie unter einer schweren Erkrankung leiden und voraussichtlich einmal auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung angewiesen sein werden, erscheint ein Vertrags­abschluss unmöglich.

Es gibt jedoch einige Alternativen, mit denen Sie sich zumindest teilweise absichern können. Diese Möglichkeiten sind zwar kein vollwertiger Ersatz für eine BU, decken aber zumindest Teilrisiken ab. Auch sie gehen meist mit einer Beantwortung der Gesundheits­fragen einher, welche jedoch weniger streng bzw. umfangreich ist.

01 Erwerbsunfähigkeits­versicherung

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt schon dann, wenn Sie nicht mehr Ihrem eigentlichen Beruf nachgehen können. Die Erwerbs­unfähigkeits­versicherung springt hingegen erst dann ein, wenn Sie gar keine Tätigkeit mehr ausüben können.

Faustregel: Die Erwerbs­unfähigkeits­versicherung ist deutlich günstiger, schützt aber nur im absoluten Ernstfall — also wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt überhaupt nicht mehr einsetzbar sind.

Diese Versicherung leistet einen Pauschalbetrag, wenn Ihnen eine schwere Krankheit — beispielsweise Krebs — diagnostiziert wird. Sie greift unabhängig davon, ob Sie tatsächlich berufsunfähig werden, und ist daher eher als Liquiditäts­polster im Krankheitsfall zu verstehen.

Mitversichert sind ausschließlich Schäden, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser verursacht werden. Die Gebäudeversicherung zahlt nicht, wenn Starkregen durch offene Fenster eindringt und Schäden verursacht. Hochwasser oder aufsteigendes Grundwasser sind in der Grundabsicherung ausdrücklich ausgeschlossen.

Achtung · Vorerkrankungen

Versuchen Sie keinesfalls, auf eigene Faust Vor­erkrankungen zu verschweigen. Das kann Sie später teuer zu stehen kommen, wie wir Ihnen unten näher erläutern werden. Lassen Sie sich daher vor dem Antrag von einem Fachanwalt für Versicherungs­recht beraten.


Typische Ablehnungsgründe

Warum zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht?

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt nicht? Das kann durchaus vorkommen. Die Versicherung begründet dies oft wie folgt:

01 Zweifel am Grad der Berufs­unfähigkeit

Der Versicherer zweifelt an, ob Sie wirklich in dem geforderten Maße berufsunfähig sind. Beispielsweise könnte dieser behaupten, dass Sie nicht zu 50 %, sondern nur zu 25 % berufsunfähig sind — und deshalb keine Leistung zustehe.

Tipp: Hier hilft regelmäßig nur ein fachärztliches Gegen­gutachten. Vorhandene Atteste reichen oft nicht aus, um die Einschätzung des Versicherer-Gutachters zu entkräften.

Sie haben bewusst oder unbewusst Vor­erkrankungen verschwiegen. Die Versicherungs­anstalt darf den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten oder von ihm zurücktreten, da Verletzungen der vor­vertraglichen Regelungen vorliegen.

Der Versicherer hat Fallstricke in den Vertrag eingebaut. Beispielsweise wurde festgelegt, dass Sie doch auf andere „zumutbare" Tätigkeiten verwiesen werden können (sog. abstrakte Verweisung; dazu unten mehr).

Der Versicherer stellt nach einiger Zeit die Zahlungen ein. Er geht infolge einer Nachprüfung (s. u.) nicht mehr davon aus, dass Sie dauerhaft berufsunfähig sind.

Verweigert der Versicherer bei Berufs­unfähigkeit die Leistung, kann das für Sie schnell existenz­bedrohend werden. Wenden Sie sich in diesem Fall zwingend an einen Fachanwalt, der auf die Berufs­unfähigkeits­versicherung spezialisiert ist.


Ablehnung erhalten?

Versicherer lehnt ab? Wir kennen die typischen Argumentationsmuster.

Pauschale Ablehnungen, Verweise auf angebliche Vorerkrankungen, verschleppte Bearbeitung — wir entkräften die Standard-Strategien und holen heraus, was Ihnen zusteht.

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Lassen Sie Ihre Ablehnung prüfen.

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Verweisungsklausel

Welche Folgen hat eine Verweisungs­klausel in der BU?

Wenn die Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht zahlt, stützt sich der Versicherer meist auf eine sog. Verweisungs­klausel. Gängig sind — grob — zwei unterschiedliche Formen:

01 Die konkrete Verweisungs­klausel

Danach darf die Versicherungs­gesellschaft Zahlungen der BU verweigern, wenn Sie tatsächlich einen anderen Beruf ergreifen, der Ihrer bisherigen Lebens­stellung entspricht.

Diese ist für Sie deutlich kritischer, weil sie den Versicherer eher zur Verweigerung berechtigt. Denn hier kommt es darauf an, ob Sie theoretisch einen vergleichbaren Beruf ausüben könnten.

Dem Grundsatz nach sind solche Klauseln innerhalb der Berufs­unfähigkeits­versicherung zulässig. Allerdings entsteht schnell Streit über ihre richtige Auslegung. Der Versicherer muss nämlich nachweisen, dass die andere Tätigkeit tatsächlich vergleichbar mit Ihrem bisherigen Beruf ist. Entscheidende Kriterien sind insbesondere:

Gerade hier kann Ihnen ein Anwalt für Berufs­unfähigkeits­versicherung helfen.


Laufende Leistung

Was ist eine Nachprüfung in der Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Der Versicherer ist unter Umständen berechtigt, regelmäßig die eigene Leistungspflicht zu überprüfen. Das heißt, er kann z. B. in vielen Fällen verlangen, dass Sie sich einmal jährlich untersuchen lassen, um zu prüfen, ob weiterhin eine Berufs­unfähigkeit vorliegt. Stellt sich dabei heraus, dass Sie Ihre berufliche Tätigkeit wieder ausüben können, leistet der Versicherer womöglich nicht mehr und die Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt nicht mehr. Je nach Versicherungs­bedingungen innerhalb der BU genügt dafür bereits, dass Sie neue Fähigkeiten erworben haben.

Aber Vorsicht!

Ob die Leistungs­pflicht des Versicherers nachträglich entfällt, ist in aller Regel keine leicht zu beantwortende Frage. Oft decken die Nachprüfungen z. B. bloß Fehl­einschätzungen und keine neuen Tatsachen auf. In diesem Fall besteht Ihr Leistungs­anspruch weiterhin.


Handlungsempfehlung

Die Berufs­unfähigkeits­versicherung zahlt nicht: was kann ich tun?

Sollte eine Ablehnung durch die Versicherung erfolgen, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:


Fazit

Das Wichtigste in Kürze


fehler

Gebäudeversicherung zahlt nicht:
Das sollten Sie jetzt tun!

Tipp

Denken Sie auch an die Ihnen zustehende Verzinsung laut § 91 VVG. Sie haben einen Anspruch auf Zinsen, wenn sich die Auszahlung der Entschädigung verzögert.

Entstehen durch die versicherten Ereignisse (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel) Schäden am Gebäude oder am festen Inventar, kommt der Versicherer für die Kosten der mitversicherten Folgen auf, dazu zählen insbesondere:

01 Schaden gering halten

02 Schaden dokumentieren

03 Versicherung informieren

04 Anwalt kontaktieren


Ablehnung erhalten?

Versicherer lehnt ab? Wir kennen die typischen Argumentationsmuster.

Pauschale Ablehnungen, Verweise auf angebliche Vorerkrankungen, verschleppte Bearbeitung — wir entkräften die Standard-Strategien und holen heraus, was Ihnen zusteht.

Kostenlose Ersteinschätzung

Lassen Sie Ihre Ablehnung prüfen.

Schildern Sie uns Ihren Fall — wir sagen Ihnen klar, ob sich ein Vorgehen lohnt und wie Ihre Chancen stehen.


Warum Kraemer.Law

Ihr Spezialist für Versicherungsrecht

Durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser ist ein Schaden am Gebäude entstanden und die Gebäudeversicherung verweigert die Zahlung? Nicht in jedem Fall ist die Ablehnung der Kostenübernahme oder eine Kürzung der Leistung wirklich berechtigt. Kraemer.Law ist mit dieser komplexen Thematik bestens vertraut. In der Regel zeigt sich, dass ein Anwalt für Versicherungsrecht mögliche Streitigkeiten schnell und einvernehmlich klären kann.

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