Versicherung zahlt nicht · Gewerbe

Betriebs­unterbrechungs­versicherung zahlt nicht bei Wasserschaden? Wir setzen Ihren Anspruch durch.

Maschinen stehen still, Produktionsabläufe sind unterbrochen, Umsatzeinbußen drohen — und der Versicherer beruft sich auf Klauseln und Ausschlüsse. Wir prüfen Vertrag, Haftzeit und Ablehnungs­gründe und setzen Ihre Betriebs­unterbrechungs­leistung außergerichtlich oder vor Gericht durch.


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Will Ihre Versicherung bei einem Wasserschaden nicht zahlen?

Kraemer.Law kämpft für Ihr Recht

Ein Wasserschaden in Ihrem Unternehmen kann schwerwiegende Folgen haben — von beschädigten Arbeits­mitteln über ausgefallene Produktions­linien bis hin zu erheblichen finanziellen Verlusten. In solchen Situationen ist es entscheidend, dass die Betriebs­unterbrechungs­versicherung greift und den entstandenen Schaden abfedert. Doch was, wenn Ihre Versicherung die Zahlung verweigert?


Grundlagen

Was ist die Betriebs­unterbrechungs­versicherung?

Entscheidend

Entscheidend ist jedoch der genaue Versicherungs­schutz: Welche Risiken sind konkret abgedeckt? Gibt es Ausschlüsse, die bestimmte Schäden nicht berücksichtigen? Hier lohnt sich eine genaue Prüfung, um Streitig­keiten mit der Versicherung im Schadensfall zu vermeiden.

Die Betriebs­unterbrechungs­versicherung ist eine essenzielle Absicherung für Unternehmen, die im Falle eines unerwarteten Schadens die wirtschaftlichen Folgen einer Unterbrechung abfedern soll. Sie schützt vor finanziellen Einbußen, die entstehen, wenn der Geschäfts­betrieb durch einen versicherten Schaden — etwa einen Brand oder Wasserschaden — vorübergehend stillsteht.

Ein Versicherungs­fall liegt vor, wenn durch einen externen Einfluss, beispielsweise einen Rohrbruch oder einen Sturmschaden, ein Unterbrechungs­schaden entsteht. Die Versicherung kommt in diesem Fall für den Ertragsausfall und die laufenden Kosten auf, sodass das Unternehmen trotz Stillstand zahlungs­fähig bleibt.


Leistungsfall

Was deckt die Betriebs­unterbrechungs­versicherung bei einem Wasserschaden ab?

Ob die Betriebs­unterbrechungs­versicherung bei einem Wasserschaden einspringt, hängt von den vertraglichen Bedingungen und der vereinbarten Versicherungs­summe ab. In der Regel übernimmt die Versicherung aber:

Ein Schadensfall wird jedoch nur dann reguliert, wenn der Wasserschaden aufgrund eines versicherten Ereignisses entstanden ist — etwa durch einen Rohrbruch, eine geplatzte Leitung oder Löschwasser nach einem Brand. Schäden durch Hochwasser oder Rückstau sind hingegen oft nur mit speziellen Zusatz­versicherungen abgedeckt.

Praxis · Dokumentation entscheidet

Versicherer prüfen zudem genau, ob die Schadensursache klar dokumentiert ist. Fehlt eine detaillierte Begründung oder wird der Schaden nicht rechtzeitig gemeldet, kann dies zur Leistungs­verweigerung führen. Sichern Sie unmittelbar Fotos, Reparatur­berichte und Buchhaltungs­unterlagen.


Ablehnung erhalten?

Versicherer lehnt ab? Wir kennen die typischen Argumentationsmuster.

Pauschale Ablehnungen, Verweise auf angebliche Vorerkrankungen, verschleppte Bearbeitung — wir entkräften die Standard-Strategien und holen heraus, was Ihnen zusteht.

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Lassen Sie Ihre Ablehnung prüfen.

Schildern Sie uns Ihren Fall — wir sagen Ihnen klar, ob sich ein Vorgehen lohnt und wie Ihre Chancen stehen.


Typische Ablehnungsgründe

Was zahlt die Betriebs­unterbrechungs­versicherung bei Schäden durch Wasser nicht?

Nicht jeder Wasserschaden wird von der Betriebs­unterbrechungs­versicherung übernommen. Besonders häufig verweigern Versicherungen die Zahlung mit dem Argument der groben Fahrlässigkeit. Das bedeutet, dass der Versicherungs­nehmer eine Sorgfalts­pflicht verletzt haben soll, die zur Entstehung des Schadens beigetragen hat. Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind:

01 Hochwasser & Flussüber­schwemmungen

Schäden durch Überflutungen infolge von Starkregen oder Fluss­hochwasser sind in der Regel nicht in der Standard-Betriebs­unterbrechungs­versicherung enthalten. Hierfür ist meist eine zusätzliche Elementar­schaden­versicherung erforderlich.

Praxis: Liegt der Betrieb in einem ZÜRS-Gefährdungs­gebiet, war der Versicherer oft beratungs­pflichtig, einen Elementar­zusatz anzubieten — wurde dies versäumt, können Ansprüche gegen Versicherer oder Vermittler bestehen (§§ 6, 59, 63 VVG).

Tritt Wasser aus der Kanalisation in das Gebäude zurück, etwa durch überlastete Abwasser­systeme, ist dies oft nicht automatisch versichert. Ohne eine entsprechende Erweiterung im Vertrag bleibt der Versicherungs­nehmer auf den Kosten sitzen.

Steigt der Grundwasser­spiegel an und verursacht Feuchtigkeits­schäden oder Über­flutungen im Keller, wird dies häufig als nicht versichertes Risiko eingestuft. Eine Regulierung erfolgt nur, wenn eine spezielle Zusatz­versicherung besteht.

Versicherer verlangen eine präzise Dokumentation des Schadensfalls. Fehlen Nachweise wie Fotos, Gutachten oder Reparatur­berichte, kann dies zur Ablehnung der Leistung führen.

Unternehmen sind verpflichtet, nach einem Wasserschaden Sofort­maßnahmen zu ergreifen, um Folge­schäden zu vermeiden. Wird beispielsweise nicht schnell genug getrocknet oder eine undichte Leitung nicht repariert, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

Eine verspätete Meldung an den Versicherer kann dazu führen, dass dieser die Regulierung verweigert. In den Versicherungs­bedingungen sind oft klare Fristen vorgegeben, die unbedingt einzuhalten sind.

Nicht alle Wasserschäden sind automatisch versichert. Viele Policen decken nur bestimmte Ursachen ab, während andere — wie etwa Wasser, dass durch beschädigte Dächer oder defekte Regen­rinnen eindringt — ausgeschlossen sind.

Damit die Versicherung den finanziellen Schaden ersetzt, muss der betroffene Betrieb nachweisen, welche Umsätze und Gewinne ihm durch die Betriebs­unterbrechung entgangen sind. Ohne aussage­kräftige Unterlagen wie betriebs­wirtschaftliche Auswertungen oder Steuer­unterlagen, kann die Zahlung verweigert werden.

Tipp: Bereiten Sie BWA der letzten 12–24 Monate, Umsatz­steuer­voranmeldungen und idealerweise eine kurze Stellungnahme des Steuer­beraters vor — das ist die belastbarste Grundlage für die Höhe des Unterbrechungs­schadens.

Manche Schäden sind nur über spezielle Erweiterungen des Versicherungs­schutzes abgedeckt. Fehlen solche Bausteine, bleibt der Versicherungs­nehmer auf den Kosten sitzen, auch wenn er von einem Wasserschaden betroffen ist.

Verweigert der Versicherer bei einem Brand­schaden die Leistung, kann das für Ihr Unternehmen schnell existenz­bedrohend werden. Wenden Sie sich in diesem Fall zwingend an einen Fachanwalt, der auf das Versicherungs­recht spezialisiert ist.


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Schadenstypen

Welche Wasser­schäden können zu einem Betriebs­ausfall führen?

Wasser­schäden sind eine der häufigsten Ursachen für Betriebs­unterbrechungen — von schleichenden Lecks bis zu plötzlichen Rohr­brüchen. Typische Schadens­bilder, die einen Produktions- oder Geschäfts­stillstand auslösen können:

Welcher dieser Schadens­typen tatsächlich versichert ist, entscheidet allein der konkrete Vertrag. Oft hängt die Regulierung an einem einzigen Begriff in den Versicherungs­bedingungen — und genau hier setzen wir bei der Prüfung an.


Unser Vorgehen

Juristische Unterstützung bei Betriebs­unterbrechungs­schäden durch Wasser — unsere Strategie

Wenn die Betriebs­unterbrechungs­versicherung nicht zahlt, stehen Unternehmer oft vor einer existenziellen Heraus­forderung. Sie haben sich auf den Versicherungs­schutz verlassen, doch nun beruft sich die Versicherung auf Ausschlüsse oder verweigert die Leistung mit fragwürdigen Begründungen.

Kraemer.Law unterstützt Sie dabei, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen und den entstandenen Wasserschadens-Ausfall finanziell zu kompensieren. Unsere Kanzlei prüft Ihren Vertrag, bewertet die Ablehnung der Versicherung und geht notfalls mit Ihnen gemeinsam den gerichtlichen Weg.

01

Vertrag prüfen

Detaillierte Vertrags­prüfung

Wir identifizieren Ihre Rechte und klären, welche Leistungen Ihnen tatsächlich zustehen — inklusive Haftzeit, versicherter Ursachen und vereinbarter Zusatz­bausteine.

02

Ablehnung zerlegen

Ablehnung genau analysieren

Wir decken fehlerhafte oder unbegründete Leistungs­verweigerungen auf — und benennen die juristischen Schwach­punkte der gegnerischen Argumentation.

03

Argumentation

Juristische Argumentation aufbauen

Mit präziser rechtlicher Expertise stellen wir sicher, dass Ihre Forderung unangreifbar ist — gestützt auf VVG, AVB-Auslegung und einschlägige BGH-Rechtsprechung.

04

Außergerichtlich

Direkter Druck auf die Versicherung

Wir fordern die Zahlung ein und verhandeln auf Augenhöhe mit dem Versicherer — mit klarer Frist­setzung und belastbarer Schadens­bezifferung.

05

Fristen

Fristen im Blick behalten

Wir achten konsequent auf alle gesetzlichen und vertraglichen Fristen — damit Sie keine rechtlichen Nachteile erleiden und Ihre Ansprüche nicht verjähren.

06

Wenn nötig: Gericht

Gerichtliche Durchsetzung, falls erforderlich

Wenn sich die Versicherung weiterhin weigert, kämpfen wir für Ihr Recht vor Gericht — mit der Erfahrung aus über 1.000 versicherungs­rechtlichen Verfahren.


Ablehnung erhalten?

Versicherer lehnt ab? Wir kennen die typischen Argumentationsmuster.

Pauschale Ablehnungen, Verweise auf angebliche Vorerkrankungen, verschleppte Bearbeitung — wir entkräften die Standard-Strategien und holen heraus, was Ihnen zusteht.

Kostenlose Ersteinschätzung

Lassen Sie Ihre Ablehnung prüfen.

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Warum Kraemer.Law

Ihr Spezialist für Versicherungsrecht

Durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser ist ein Schaden am Gebäude entstanden und die Gebäudeversicherung verweigert die Zahlung? Nicht in jedem Fall ist die Ablehnung der Kostenübernahme oder eine Kürzung der Leistung wirklich berechtigt. Kraemer.Law ist mit dieser komplexen Thematik bestens vertraut. In der Regel zeigt sich, dass ein Anwalt für Versicherungsrecht mögliche Streitigkeiten schnell und einvernehmlich klären kann.

Kompetent

Umfassende Beratung zum Versicherungsrecht und Elementarschadenversicherung, besonders in Bezug auf die Hochwasser- und Starkregenkatastrophe.

Schnell

Schnelle Rückmeldung und Fallbearbeitung, damit Betroffene nicht noch länger warten müssen.

Individuell

Individuell auf jeden Betroffenen ausgelegte Problemlösung.

Service

Erstgespräch für Ihren Fall telefonisch unter:

Bonn 0228 387 63 955

Köln 0221 650 80 4183

Fachwissen

Umfassendes Wissen durch hohe fachliche Spezialisierung auf das Versicherungsrecht und vor Ort sein im Katastrophengebiet.

Erfahrung

Langjährige Erfahrung — mehr als 1000 bearbeitete Fälle im Versicherungsrecht seit 2007.


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