Versicherung zahlt nicht · Gewerbe

Betriebsausfall durch Sturm — Betriebs­unterbrechungs­versicherung zahlt nicht? Wir setzen Ihren Anspruch durch.​

Dächer abgedeckt, Produktion steht, Strom­versorgung unterbrochen — und der Versicherer beruft sich auf Mindestwind­stärke, mittelbare Schäden oder Wartungs­obliegenheiten. Wir prüfen Police, Sach­versicherung und Haftzeit und setzen Ihre Betriebs­unterbrechungs­leistung außergerichtlich oder vor Gericht durch.


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Will Ihre Versicherung den Sturm­ausfall nicht zahlen?

Kraemer.Law kämpft für Ihr Recht

Ein schwerer Sturm kann in wenigen Minuten massive Schäden anrichten: Dächer werden abgedeckt, Produktions­hallen beschädigt, Strom­leitungen unterbrochen. Für viele Unternehmen bedeutet ein solcher Vorfall nicht nur Sachschaden, sondern auch einen kompletten Ausfall von Produktion und Betrieb. Doch was, wenn die Versicherung plötzlich nicht zahlt?


Grundlagen

Betriebs­unterbrechung und Sturm

Entscheidend

Die genaue Auslegung hängt jedoch stark von der vertraglichen Gestaltung ab. Viele Klauseln enthalten Einschränkungen oder Bedingungen zur Schadens­höhe, Sturmstärke oder Eintritts­zeitpunkt. Eine rechtssichere Bewertung ist daher für die Geltend­machung unerlässlich.

Sturm­schäden können in der Betriebs­unterbrechungs­versicherung als versicherte Ereignisse definiert sein, sofern sie im Rahmen der zugrunde liegenden Sach­versicherung gedeckt sind. Die Betriebs­unterbrechungs­versicherung baut grundsätzlich auf einer bestehenden Sach­versicherung auf. Diese muss den Sturm­schaden anerkennen, damit der daraus resultierende Betriebs­unterbrechungs­schaden ersetzt wird.

Kommt es infolge eines Sturm­ereignisses zu einer Unterbrechung des betrieblichen Ablaufs, greift die Versicherung unter bestimmten Bedingungen ein. Versichert sind dabei nicht nur die Kosten für Reparaturen, sondern vor allem der wirtschaftliche Verlust durch entgangene Gewinne, nicht ausgelieferte Aufträge und die fortlaufenden Fixkosten. Auch mittelbare Auswirkungen wie Produktions­ausfälle können — je nach Police — erfasst sein, etwa im Rahmen einer sogenannten erweiterten Betriebs­unterbrechungs­versicherung.


Leistungsfall

Diese Sturm­schäden zahlt die Betriebs­unterbrechungs­versicherung

Die Betriebs­unterbrechungs­versicherung deckt folgende Sturm­folgen, sofern sie zu einer Betriebs­unterbrechung führen:

Voraussetzung ist immer, dass der zugrunde liegende Sachschaden durch einen Sturm anerkannt wird und kausal für die Unterbrechung ist.

Praxis · Mindestwindstärke beachten

Die meisten Policen knüpfen den Sturm­begriff an eine Mindestwind­stärke (regelmäßig 8 Beaufort). Sichern Sie unmittelbar DWD-Wind­messungen für Ihren Standort, Fotos der Schäden, Sachverständigen­berichte und betriebs­wirtschaftliche Auswertungen — diese Nachweise entscheiden später über Anerkennung und Höhe der Leistung.


Ablehnung erhalten?

Versicherer lehnt ab? Wir kennen die typischen Argumentationsmuster.

Pauschale Ablehnungen, Verweise auf angebliche Vorerkrankungen, verschleppte Bearbeitung — wir entkräften die Standard-Strategien und holen heraus, was Ihnen zusteht.

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Typische Ablehnungsgründe

Diese Sturm­schäden sind nicht versichert

Die Betriebs­unterbrechungs­versicherung zahlt nicht in allen Fällen von wetter­bedingten Schäden. Häufig ausgeschlossen oder nur mit Zusatz­klauseln versichert sind:

01 Überschwemmungs­schäden durch Stark­regen oder Hochwasser

Diese gelten meist nicht als sturmbedingte Schäden und benötigen gesonderte Elementar­schaden­deckungen. Wer auf die reine BU baut, steht in dieser Konstellation häufig leer da.

Praxis: Liegt der Betrieb in einem ZÜRS-Gefährdungs­gebiet, war der Versicherer oft beratungs­pflichtig, einen Elementar­zusatz anzubieten — wurde dies versäumt, können Ansprüche gegen Versicherer oder Vermittler bestehen (§§ 6, 59, 63 VVG).

Auch diese sind typischerweise nicht im Standard­umfang einer Sturm-/Sach­versicherung enthalten und damit auch in der darauf aufbauenden BU nicht abgedeckt — eine entsprechende Erweiterung wäre erforderlich.

Wird der Betrieb vorsorglich eingestellt, ohne dass ein unmittelbarer Sachschaden vorliegt, greift der Versicherungs­schutz nicht. Die BU setzt zwingend einen versicherten Sach­schaden als Auslöser voraus.

Viele Verträge sehen eine Mindestwind­stärke (meist ab 8 Beaufort) für die Anerkennung eines Sturm­schadens vor. Bleibt die gemessene Windstärke darunter, lehnt der Versicherer regelmäßig ab.

Tipp: Lokale DWD-Stations­daten und Wetter­gutachten können die vertragliche Schwelle belegen — auch wenn die nächste Station weiter entfernt ist, lässt sich der lokale Bö-Wert oft fachlich rekonstruieren.

Wurde etwa ein Baugerüst nicht fachgerecht befestigt oder Außenanlagen nicht sturmsicher verankert, kann die Versicherungs­gesellschaft die Leistung verweigern — Stichwort grobe Fahrlässigkeit und Obliegenheits­verletzung.

Lose Dachziegel, marode Dachhaut, defekte Tore: Wer erkennbare Mängel nicht vor der Sturmsaison beheben lässt, riskiert eine Kürzung oder vollständige Ablehnung wegen Verletzung der vereinbarten Instand­haltungs­obliegenheit.

Strom- oder Liefer­ketten­ausfälle ohne Schaden am eigenen Betriebs­grundstück (sog. Rückwirkungs­schäden) sind nur dann gedeckt, wenn dies in der Police ausdrücklich vereinbart wurde — meist über einen Zusatz­baustein „erweiterte BU" oder „Rückwirkungs­schaden".

Damit die Versicherung den finanziellen Schaden ersetzt, muss der Betrieb belegen, welche Umsätze und Gewinne entgangen sind. Ohne aussage­kräftige Unterlagen — BWA, Steuer­unterlagen, Auftrags­bestände — kann die Zahlung verweigert oder massiv gekürzt werden.

Tipp: Halten Sie BWA der letzten 12–24 Monate, Umsatz­steuer­voranmeldungen und idealerweise eine kurze Stellungnahme des Steuer­beraters bereit — das ist die belastbarste Grundlage zur Bezifferung des Unterbrechungs­schadens.

Die Haftzeit (meist 12, manchmal 24 Monate) begrenzt den Zeitraum, für den Ertragsausfall ersetzt wird. Dauert der Wiederaufbau länger — etwa weil Materialien oder Handwerker fehlen — endet der Versicherungs­schutz mit Ablauf der Haftzeit, auch wenn der Betrieb noch nicht voll läuft.

Fazit

Daher ist die genaue Kenntnis der Vertragsdetails und Ausschlüsse entscheidend für die erfolgreiche Geltend­machung eines Anspruchs.


Kraemer.Law in Zahlen

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Schadenstypen

Welche Sturm­ereignisse können zu einem Betriebs­ausfall führen?

Sturm­ereignisse zählen — neben Brand und Wasser — zu den häufigsten Ursachen für Betriebs­unterbrechungen. Typische Schadens­bilder, die einen Produktions- oder Geschäfts­stillstand auslösen können:

Welcher dieser Schadens­typen tatsächlich versichert ist, entscheidet allein der konkrete Vertrag. Oft hängt die Regulierung an einem einzigen Begriff in den Versicherungs­bedingungen — und genau hier setzen wir bei der Prüfung an.

Welcher dieser Schadens­typen tatsächlich versichert ist, entscheidet allein der konkrete Vertrag. Oft hängt die Regulierung an einem einzigen Begriff in den Versicherungs­bedingungen — und genau hier setzen wir bei der Prüfung an.


Unser Vorgehen

Juristische Unterstützung bei Betriebs­unterbrechungs­schäden durch Sturm — unsere Strategie

Im Schadensfall zählt jede Stunde. Je länger ein Unternehmen auf die Auszahlung der Versicherung wartet, desto größer werden die finanziellen Einbußen. Während der Versicherer prüft, verzögert oder ablehnt, geraten Gehalt, Betriebs­kosten und laufende Verpflichtungen in Bedrängnis — der Ertragsausfall trifft das Unternehmen oft härter als der eigentliche Sturm­schaden.

Kraemer.Law steht für unmittelbare Intervention. Wir schaffen Klarheit im Umgang mit dem Versicherer, sichern Beweise frühzeitig und übernehmen die Verhandlungs­führung. Wer uns rechtzeitig kontaktiert, verschafft sich einen entscheidenden Vorteil im Streit um Ertragsausfall und Versicherungs­schutz.

01

Ersteinschätzung

Ersteinschätzung des Schadens­falls

Wir analysieren Ihren Fall direkt nach dem Schadens­eintritt. Dabei prüfen wir, ob ein versicherter Sturm- oder Wind­schaden vorliegt und welche Leistungen Ihnen zustehen — die Grundlage für ein gezieltes juristisches Vorgehen.

02

Beweissicherung

Sicherung relevanter Beweise

Zeitnah sichern wir alle relevanten Unterlagen und Nachweise — Gutachten, Fotos, DWD-Wind­messungen und interne Aufzeichnungen. Gerade bei Produktions­ausfall oder beschädigten Gebäude­teilen ist die lückenlose Dokumentation entscheidend.

03

Vertragsanalyse

Prüfung des Versicherungs­vertrags

Wir durchleuchten Ihre Police im Detail. Dabei identifizieren wir mögliche Ausschlüsse oder missverständliche Klauseln und stellen fest, ob der konkrete Sturm­ereignisfall versichert ist — der zentrale Hebel, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen.

04

Schadens­bezifferung

Berechnung des finanziellen Schadens

Unser Team ermittelt gemeinsam mit Sachverständigen den entstandenen Schaden. Wir berücksichtigen Löhne, Betriebs­kosten und entgangene Erträge — die präzise Schadens­höhe ist die Grundlage für die Forderung gegenüber der Versicherungs­gesellschaft.

05

Verhandlung

Kommunikation mit dem Versicherer

Wir übernehmen die komplette Korrespondenz mit dem Versicherer. Ziel ist eine zügige Anerkennung des Anspruchs, bevor der Schaden für Sie existenz­bedrohend wird — so vermeiden wir Verzögerungs­taktiken und sichern Ihre wirtschaftliche Stabilität.

06

Wenn nötig: Gericht

Durchsetzung im Streitfall

Kommt es zur Ablehnung oder Verzögerung, setzen wir Ihre Rechte auch gerichtlich durch — für eine vollständige Entschädigung aller Sturm- und Wind­schäden, inklusive Produktions­ausfall.


Ablehnung erhalten?

Versicherer lehnt ab? Wir kennen die typischen Argumentationsmuster.

Pauschale Ablehnungen, Verweise auf angebliche Vorerkrankungen, verschleppte Bearbeitung — wir entkräften die Standard-Strategien und holen heraus, was Ihnen zusteht.

Kostenlose Ersteinschätzung

Lassen Sie Ihre Ablehnung prüfen.

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Warum Kraemer.Law

Ihr Spezialist für Versicherungsrecht

Durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser ist ein Schaden am Gebäude entstanden und die Gebäudeversicherung verweigert die Zahlung? Nicht in jedem Fall ist die Ablehnung der Kostenübernahme oder eine Kürzung der Leistung wirklich berechtigt. Kraemer.Law ist mit dieser komplexen Thematik bestens vertraut. In der Regel zeigt sich, dass ein Anwalt für Versicherungsrecht mögliche Streitigkeiten schnell und einvernehmlich klären kann.

Kompetent

Umfassende Beratung zum Versicherungsrecht und Elementarschadenversicherung, besonders in Bezug auf die Hochwasser- und Starkregenkatastrophe.

Schnell

Schnelle Rückmeldung und Fallbearbeitung, damit Betroffene nicht noch länger warten müssen.

Individuell

Individuell auf jeden Betroffenen ausgelegte Problemlösung.

Service

Erstgespräch für Ihren Fall telefonisch unter:

Bonn 0228 387 63 955

Köln 0221 650 80 4183

Fachwissen

Umfassendes Wissen durch hohe fachliche Spezialisierung auf das Versicherungsrecht und vor Ort sein im Katastrophengebiet.

Erfahrung

Langjährige Erfahrung — mehr als 1000 bearbeitete Fälle im Versicherungsrecht seit 2007.


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