Versicherung zahlt nicht · Gewerbe
Die Betriebsschließungsversicherung zahlt nicht — oft bleibt dann beträchtliche Liquidität aus. Gerade um Corona-Schließungen entsteht viel Streit. Wir prüfen Ihre Police, entkräften die Ablehnung und setzen Ihren Anspruch außergerichtlich oder vor Gericht durch.
Bekannt aus
Aus juristischer Sicht: das beste Vorgehen
Was Sie wissen sollten, wenn die Betriebsschließungsversicherung nicht zahlt
Die Betriebsschließungsversicherung zahlt nicht — oft bleibt dann beträchtliche Liquidität aus. Gerade während der Corona-Pandemie entsteht um die Betriebsschließungsversicherung viel Streit. Wir erklären, was Sie wissen müssen — wir von Kraemer.Law sind Fachanwälte für Versicherungsrecht und setzen Ihre Ansprüche durch.
Grundlagen
Was ist eine Betriebsschließungsversicherung?
Beispiele
Die Bäckerei M verkauft Brot und Kuchen. In der Backstube werden Salmonellen gefunden. Die Behörde schließt daher den kompletten Betrieb. Weiter ordnet sie an, die Backstube zu desinfizieren und alle schon gebackenen Brote und Kuchen zu vernichten.
Eine Betriebsschließungsversicherung ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie deckt in erster Linie den Fall ab, dass der Betrieb schließen muss, weil eine Behörde die Betriebsschließung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) angeordnet hat. Dazu kommt es, wenn im Betrieb eine nach dem IfSG meldepflichtige Krankheit oder ein Krankheitserreger gefunden wird.
Eine solche Schließung wegen „Seuchengefahr" kann vor allem Unternehmen treffen, die Lebensmittel verarbeiten — u. a. Gastronomie, Lebensmittelhändler, Hotelbetriebe, Altenheime und viele mehr. Neben der Schließung selbst wird meist auch die Desinfektion aller Räume und die Vernichtung von Waren und Vorräten angeordnet.
Die Betriebsschließungsversicherung hat meist auch zu zahlen, wenn gegen einzelne oder alle Beschäftigte ein Tätigkeitsverbot gem. IfSG verhängt wird. Dasselbe gilt natürlich, wenn nur der Betriebsinhaber betroffen ist.
Versicherungsumfang
Welche Schäden übernimmt eine Betriebsschließungsversicherung?
Die Betriebsschließungsversicherung deckt Schäden ab, die durch die Schließung der Behörde entstehen. Was genau und wann der Versicherer leistet, hängt stark von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Hier ein Überblick über gängige Inhalte:
Ablehnung erhalten?
Pauschale Ablehnungen, Verweise auf angebliche Vorerkrankungen, verschleppte Bearbeitung — wir entkräften die Standard-Strategien und holen heraus, was Ihnen zusteht.
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Schildern Sie uns Ihren Fall — wir sagen Ihnen klar, ob sich ein Vorgehen lohnt und wie Ihre Chancen stehen.
Handlungsempfehlung
Was tun bei einer Betriebsschließung?
Verhängt die Behörde eine Schließungsanordnung oder ein Tätigkeitsverbot, muss es schnell gehen:
Der Versicherer zahlt nicht — was kann ich tun?
In der Praxis kommt es oft vor, dass der Versicherer sich zunächst quer stellt und die Zahlung verweigert. Sie sollten zunächst einige Tage bis Wochen abwarten — die Versicherer benötigen eine gewisse Zeit für die Regulierung.
Sollten Sie ein Ablehnungsschreiben oder gar keine Rückmeldung erhalten, gehen Sie erneut auf den Versicherer zu. Setzen Sie eine Frist zur Zahlung. Es bietet sich ggf. an, dass Sie den Sachverhalt nochmals darstellen und Ihren Standpunkt rechtlich untermauern. Die Erfahrung zeigt, dass einige Versicherer nach dem Schreiben eines Anwalts rasch reagieren. Daher lohnt sich gerade bei größeren Summen meist der Gang zum Anwalt.
Leistet der Versicherer auch nach Ablauf der Frist nicht, kann sich eine Klage lohnen. Diesen Schritt sollten Sie mit einem Rechtsanwalt besprechen — dessen Rat ist ohnehin notwendig. In den meisten Fällen ist für solche Klagen das Landgericht zuständig, vor dem Sie sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen müssen.
Sonderfall Corona
Betriebsschließungsversicherung bei Corona
Gerade während der Corona-Pandemie ist das Thema der Betriebsschließungsversicherung relevant und umstritten. Viele Betriebsinhaber leiden unter einem Lockdown und fragen sich, ob für die damit verbundenen Schäden ihre Versicherung aufkommen muss.
Standpunkt der Versicherer
Die meisten Versicherer verweigern eine Zahlung wegen Schäden durch Corona-Schließungen. Sie argumentieren u. a. damit, dass der Corona-Erreger nicht in den Vertragsbedingungen erwähnt sei und deshalb kein Versicherungsfall vorliege. Zudem werde der Lockdown durch einen landesweiten Beschluss angeordnet. Ein Betrieb müsse aber durch eine einzelne konkrete Anordnung geschlossen werden, damit die Betriebsschließungsversicherung greife.
Auffassung der Gerichte
Gegen die Sichtweise der Versicherer gibt es gute Argumente. In diesem Sinne haben bereits folgende Gerichte entschieden, dass im jeweils behandelten Fall die Betriebsschließungsversicherung zahlen musste:
Für Versicherungsschutz entschieden
Andere Gerichte haben zugunsten der Versicherer entschieden:
Zugunsten der Versicherer entschieden
Entscheidend ist stets der individuelle Fall. Ausschlaggebend kann zum Beispiel sein, wann der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde (war der Corona-Erreger schon bekannt?) und ob die Versicherungsbedingungen die erfassten Erreger einzeln auflisten oder z. B. auf gesetzliche Auflistungen verweisen. Im zweiten Fall bestehen oft bessere Chancen für Versicherte.
Vorsicht vor Vergleichen!
Wegen dieser Rechtsunsicherheit bieten aktuell viele Versicherer ihren Kunden einen „Kompromiss" an. Darin sagen sie einen Teil der Versicherungssumme zu.
Achtung · Teilsumme
Wenn Versicherungsnehmer diesem Angebot zustimmen, verzichten sie im Gegenzug meist auf weitere Ansprüche gegen den Versicherer. Stellen die Gerichte später fest, dass Versicherer bei Corona-Lockdowns vollständig leisten müssen, können Versicherungsnehmer dies nicht mehr geltend machen — wegen des Vergleichs blieben sie auf ihrer Teilsumme sitzen. Ein solcher Vergleich sollte daher immer mit einem Anwalt besprochen werden.
Auf den Punkt
Fazit
Eine Betriebsschließungsversicherung versichert Betriebe gegen Schäden, die durch eine behördlich angeordnete Schließung entstehen. Umfasst werden u. a. entgangener Gewinn, Lohnzahlungen und Kosten für Desinfektion von Räumen oder Vernichtung von Waren. Verweigert der Versicherer die Zahlung, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.
Ob ein Anspruch wegen Schließung während des Corona-Lockdowns besteht, ist noch ungeklärt. Angebote der Versicherer auf Teilsummen sind mit Vorsicht zu genießen. Rufen Sie uns an unter +49 (0)221 650 80 4183 und lassen Sie sich in einem kostenlosen Erstgespräch beraten. Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kraemer.law. Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie Fragen zur Betriebsschließungsversicherung haben!
Ablehnung erhalten?
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