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Versicherung zahlt nicht
Verschüttete Keller, eingestürzte Häuser, beschädigte Fahrzeuge — und die Versicherung mauert. Wir prüfen Ihre Police, klären Ausschlussklauseln und setzen Ihren Anspruch außergerichtlich oder vor Gericht durch.
Welche Versicherung zahlt bei Hochwasser?
Was Sie auf dieser Seite erfahren
Verschüttete Keller, eingestürzte Häuser, beschädigte Fahrzeuge — welche Versicherung muss für welchen Schaden aufkommen oder was, wenn die Versicherung nicht zahlt? Betroffene der Flutkatastrophe haben viele Fragen und Probleme. Hier finden Sie auf einen Blick Informationen zu den wichtigsten Fakten:
Versicherungsumfang bei Hochwasser
Welche Versicherung zahlt bei Hochwasserschäden?
Welche Versicherung bei einem Hochwasserschaden aufkommt, ist abhängig von der Art des Schadens. Bei Schäden am Gebäude kommt die Gebäudeversicherung zu tragen, bei Schäden an (beweglichen) Hausratsgegenständen die Hausratversicherung mit zusätzlicher Elementarschadenversicherung. Ist das Auto betroffen, so wendet man sich in diesem Falle an die Kfz-Versicherung.
Ablehnung erhalten?
Pauschale Ablehnungen, Verweise auf angebliche Vorerkrankungen, verschleppte Bearbeitung — wir entkräften die Standard-Strategien und holen heraus, was Ihnen zusteht.
Kostenlose Ersteinschätzung
Lassen Sie Ihre Ablehnung prüfen.
Schildern Sie uns Ihren Fall — wir sagen Ihnen klar, ob sich ein Vorgehen lohnt und wie Ihre Chancen stehen.
Leistungsumfang
Was leistet eine Elementarschadenversicherung?
merksatz
Hausrat = bewegliches Inventar. Gebäude = feste Bausubstanz. Beide Risiken benötigen jeweils einen eigenen Elementarschadenzusatz — andernfalls bleibt eine der beiden Seiten ungeschützt.
Ist die Elementarschadenversicherung als Teil der Hausratversicherung abgeschlossen worden, übernimmt diese alle Schäden an beweglichen Teilen innerhalb des Hauses oder der Wohnung nach einem Hochwasser. Für Mieter ist die Elementarschadenversicherung daher eine wichtige Zusatzoption.
Als Teil der Gebäudeversicherung kommt die Elementarschadenversicherung für Schäden am und im Gebäude sowie an gelisteten Nebengebäuden auf. Die Versicherung trägt somit die Trockenlegungs- und Sanierungskosten des Gebäudes wie auch den möglichen Abriss und den gleichwertigen Neubau. Für Immobilienbesitzer ist diese Zusatzversicherung daher sehr wichtig.
Ansprüche gegen Versicherer & Vermittler
Was ist, wenn ich keine Elementarschadenversicherung habe?
Tipp · Beratungspflicht §§ 6, 59, 63 VVG
Hausrat = bewegliches Inventar. Gebäude = feste Bausubstanz. Beide Risiken benötigen jeweils einen eigenen Elementarschadenzusatz — andernfalls bleibt eine der beiden Seiten ungeschützt.
Wenn Sie keine Elementarschadenversicherung haben, kann Ihnen Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht Markus Gerd Krämer weiterhelfen. Es ist zu prüfen, ob Ansprüche wegen unzureichender Beratung durch die Versicherungsgesellschaft oder den Versicherungsvermittler geltend gemacht werden können.
Bei Gebäude- und Hausratversicherungen ist ein Elementarschadenschutz vorzusehen und zum Einschluss zu empfehlen. Dies gilt insbesondere in gefährdeten Gebieten. Der Versicherer oder Vermittler haftet somit auf Schadensersatz, wenn bei Abschluss des Versicherungsvertrages die Versicherungsmöglichkeit gegen Elementarereignisse wie Hochwasser, Überschwemmung oder Starkregen nicht angegeben ist (§§ 6, 59, 63 VVG).
Wenn die Versicherung mauert
Hochwasser: Versicherung zahlt nicht
Wenn bei Hochwasser die Versicherung nicht zahlt, unterstützt Sie Kraemer.Law. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht kennt sich Rechtsanwalt Markus Gerd Krämer genau mit dem Vorgehen der Versicherung aus und weiß, was zu tun ist.
Dass die Versicherung nach der Hochwasserkatastrophe nicht zahlt, ist leider kein Einzelfall. Das Problem: Ohne eine Freigabe der Kostenübernahme durch die Versicherung, können Betroffene der Flutkatastrophe in der Regel keine Handwerker oder Firmen beauftragen. Dies führt oft dazu, dass auf eigene Kosten die Instandsetzungen beauftragt werden müssen, z. B. die Installation einer neuen Heizanlage, wenn man im Winter nicht frieren möchte. Wir von Kraemer.Law betreuen täglich Mandanten, die Probleme mit der Regulierung des Hochwasserschadens haben. Die Probleme können vielfältig sein:
Handlungsempfehlung
Was tun, wenn bei Hochwasser die Versicherung nicht zahlt?
Wenn auch nach längerer Wartezeit bei Hochwasser die Versicherung nicht zahlt, empfiehlt es sich in jedem Fall einen Anwalt für Versicherungsrecht hinzuzuziehen. Die Schritte, die Sie selbst unternehmen können, weisen nämlich meist keinen großen Erfolg auf. Für Versicherer gehört die Verweigerung von Zahlungen schlicht zum Geschäftsmodell. Dies bemerken wir insbesondere bei der vergangenen Hochwasserkatastrophe. Viele unserer Mandanten haben kläglich versucht, mit der Versicherung in Kontakt zu treten oder wurden immer wieder vertröstet.
Damit Sie Ihre Ansprüche nicht verlieren, übernehmen wir für Sie die Angelegenheit. Wir verfügen über langjährige Kenntnis der versicherungsrechtlichen Bestimmungen — auch im Falle eines Hochwasserschadens. Dies bezieht ebenso Fristen wie Ausschlussklauseln in Versicherungsverträgen mit ein.
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Pauschale Ablehnungen, Verweise auf angebliche Vorerkrankungen, verschleppte Bearbeitung — wir entkräften die Standard-Strategien und holen heraus, was Ihnen zusteht.
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Warum Kraemer.Law
Ihr Spezialist für Versicherungsrecht
Durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser ist ein Schaden am Gebäude entstanden und die Gebäudeversicherung verweigert die Zahlung? Nicht in jedem Fall ist die Ablehnung der Kostenübernahme oder eine Kürzung der Leistung wirklich berechtigt. Kraemer.Law ist mit dieser komplexen Thematik bestens vertraut. In der Regel zeigt sich, dass ein Anwalt für Versicherungsrecht mögliche Streitigkeiten schnell und einvernehmlich klären kann.
Kompetent
Umfassende Beratung zum Versicherungsrecht und Elementarschadenversicherung, besonders in Bezug auf die Hochwasser- und Starkregenkatastrophe.
Schnell
Schnelle Rückmeldung und Fallbearbeitung, damit Betroffene nicht noch länger warten müssen.
Individuell
Individuell auf jeden Betroffenen ausgelegte Problemlösung.
Service
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Bonn 0228 387 63 955
Köln 0221 650 80 4183
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Umfassendes Wissen durch hohe fachliche Spezialisierung auf das Versicherungsrecht und vor Ort sein im Katastrophengebiet.
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