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Versicherung zahlt nicht

Hochwasser? Versicherung zahlt nicht? Wir setzen Ihren Anspruch durch.

Verschüttete Keller, eingestürzte Häuser, beschädigte Fahrzeuge — und die Versicherung mauert. Wir prüfen Ihre Police, klären Ausschluss­klauseln und setzen Ihren Anspruch außergerichtlich oder vor Gericht durch.


Welche Versicherung zahlt bei Hochwasser?

Was Sie auf dieser Seite erfahren

Verschüttete Keller, eingestürzte Häuser, beschädigte Fahrzeuge — welche Versicherung muss für welchen Schaden aufkommen oder was, wenn die Versicherung nicht zahlt? Betroffene der Flut­katastrophe haben viele Fragen und Probleme. Hier finden Sie auf einen Blick Informationen zu den wichtigsten Fakten:


Versicherungsumfang bei Hochwasser

Welche Versicherung zahlt bei Hochwasser­schäden?

Welche Versicherung bei einem Hochwasser­schaden aufkommt, ist abhängig von der Art des Schadens. Bei Schäden am Gebäude kommt die Gebäude­versicherung zu tragen, bei Schäden an (beweglichen) Hausratsgegenständen die Hausrat­versicherung mit zusätzlicher Elementarschaden­versicherung. Ist das Auto betroffen, so wendet man sich in diesem Falle an die Kfz-Versicherung.


01 Gebäude- oder Wohngebäude­versicherung

Die Gebäude­versicherung (Wohngebäude­versicherung) schützt grundsätzlich nur den Eigentümer des Gebäudes, nicht den Mieter, vor den Risiken Feuer, Sturm, Hagel und Überschwemmung. Sollte der Eigentümer keine Gebäude­versicherung abgeschlossen haben, so müssen die Kosten der Sanierung selbst getragen werden. Dies gilt auch bei Wohnkomplexen, denn es muss sichergestellt werden, dass der Mieter in einer trockenen Wohnung leben kann.

Die Hausrat­versicherung hingegen deckt Schäden an (beweglichen) Hausratsgegenständen ab, die durch Feuer, fließendes Wasser, Sturm, Hagel, Einbruch, Raub und Vandalismus verursacht wurden — nicht jedoch durch Naturgewalten und Naturkatastrophen. Daher muss genau geprüft werden, ob die Hausrat­versicherung bei Hochwasser zahlt.

Um bei Hochwasser- und Starkregenschäden finanziell abgesichert zu sein, bedarf es einer speziellen Zusatz­versicherung — der sogenannten Elementarschaden­versicherung. Diese Versicherung greift bei Schäden durch Naturgewalten, wie auch dem Hochwasser oder Starkregen. Die Elementarschaden­versicherung ist eine eigenständige Versicherung und kann als Erweiterung der Wohngebäude- oder Hausrat­versicherung eingesetzt werden, die in der Regel nur Sturm- und Hagelschäden abdeckt.

Aber Achtung: Die Elementarschaden­versicherung hilft in der Regel nicht, wenn Grundwasser von unten ins Mauerwerk eindringt. Wasser muss regelmäßig von oben kommen. Oft kommt es auf den genauen Wortlaut der Vertrags­klauseln an und im Zweifelsfall ist ein Sachverständiger oder ein Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuzuziehen.

Verschüttete Keller, eingestürzte Häuser, aber auch beschädigte Fahrzeuge — ist das Fahrzeug durch Hochwasser oder Flut beschädigt worden, wird der Schaden der Kfz-Versicherung gemeldet. Maßgeblich ist hier, ob eine Teil- oder Vollkasko­versicherung besteht und welche Naturgewalten dort eingeschlossen sind.


Ablehnung erhalten?

Versicherer lehnt ab? Wir kennen die typischen Argumentationsmuster.

Pauschale Ablehnungen, Verweise auf angebliche Vorerkrankungen, verschleppte Bearbeitung — wir entkräften die Standard-Strategien und holen heraus, was Ihnen zusteht.

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Lassen Sie Ihre Ablehnung prüfen.

Schildern Sie uns Ihren Fall — wir sagen Ihnen klar, ob sich ein Vorgehen lohnt und wie Ihre Chancen stehen.


Leistungsumfang

Was leistet eine Elementarschaden­versicherung?

merksatz

Hausrat = bewegliches Inventar. Gebäude = feste Bausubstanz. Beide Risiken benötigen jeweils einen eigenen Elementarschaden­zusatz — andernfalls bleibt eine der beiden Seiten ungeschützt.

Ist die Elementarschaden­versicherung als Teil der Hausrat­versicherung abgeschlossen worden, übernimmt diese alle Schäden an beweglichen Teilen innerhalb des Hauses oder der Wohnung nach einem Hochwasser. Für Mieter ist die Elementarschaden­versicherung daher eine wichtige Zusatzoption.

Als Teil der Gebäude­versicherung kommt die Elementarschaden­versicherung für Schäden am und im Gebäude sowie an gelisteten Nebengebäuden auf. Die Versicherung trägt somit die Trockenlegungs- und Sanierungskosten des Gebäudes wie auch den möglichen Abriss und den gleichwertigen Neubau. Für Immobilienbesitzer ist diese Zusatz­versicherung daher sehr wichtig.


Ansprüche gegen Versicherer & Vermittler

Was ist, wenn ich keine Elementar­schaden­versicherung habe?

Tipp · Beratungspflicht §§ 6, 59, 63 VVG

Hausrat = bewegliches Inventar. Gebäude = feste Bausubstanz. Beide Risiken benötigen jeweils einen eigenen Elementarschaden­zusatz — andernfalls bleibt eine der beiden Seiten ungeschützt.

Wenn Sie keine Elementarschaden­versicherung haben, kann Ihnen Ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht Markus Gerd Krämer weiterhelfen. Es ist zu prüfen, ob Ansprüche wegen unzureichender Beratung durch die Versicherungs­gesellschaft oder den Versicherungs­vermittler geltend gemacht werden können.

Bei Gebäude- und Hausrat­versicherungen ist ein Elementarschadenschutz vorzusehen und zum Einschluss zu empfehlen. Dies gilt insbesondere in gefährdeten Gebieten. Der Versicherer oder Vermittler haftet somit auf Schadensersatz, wenn bei Abschluss des Versicherungs­vertrages die Versicherungs­möglichkeit gegen Elementarereignisse wie Hochwasser, Überschwemmung oder Starkregen nicht angegeben ist (§§ 6, 59, 63 VVG).


Wenn die Versicherung mauert

Hochwasser: Versicherung zahlt nicht

Wenn bei Hochwasser die Versicherung nicht zahlt, unterstützt Sie Kraemer.Law. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht kennt sich Rechtsanwalt Markus Gerd Krämer genau mit dem Vorgehen der Versicherung aus und weiß, was zu tun ist.

Dass die Versicherung nach der Hochwasser­katastrophe nicht zahlt, ist leider kein Einzelfall. Das Problem: Ohne eine Freigabe der Kostenübernahme durch die Versicherung, können Betroffene der Flut­katastrophe in der Regel keine Handwerker oder Firmen beauftragen. Dies führt oft dazu, dass auf eigene Kosten die Instandsetzungen beauftragt werden müssen, z. B. die Installation einer neuen Heizanlage, wenn man im Winter nicht frieren möchte. Wir von Kraemer.Law betreuen täglich Mandanten, die Probleme mit der Regulierung des Hochwasserschadens haben. Die Probleme können vielfältig sein:


Handlungsempfehlung

Was tun, wenn bei Hochwasser die Versicherung nicht zahlt?

Wenn auch nach längerer Wartezeit bei Hochwasser die Versicherung nicht zahlt, empfiehlt es sich in jedem Fall einen Anwalt für Versicherungsrecht hinzuzuziehen. Die Schritte, die Sie selbst unternehmen können, weisen nämlich meist keinen großen Erfolg auf. Für Versicherer gehört die Verweigerung von Zahlungen schlicht zum Geschäftsmodell. Dies bemerken wir insbesondere bei der vergangenen Hochwasser­katastrophe. Viele unserer Mandanten haben kläglich versucht, mit der Versicherung in Kontakt zu treten oder wurden immer wieder vertröstet.

Damit Sie Ihre Ansprüche nicht verlieren, übernehmen wir für Sie die Angelegenheit. Wir verfügen über langjährige Kenntnis der versicherungs­rechtlichen Bestimmungen — auch im Falle eines Hochwasserschadens. Dies bezieht ebenso Fristen wie Ausschluss­klauseln in Versicherungs­verträgen mit ein.


Ablehnung erhalten?

Versicherer lehnt ab? Wir kennen die typischen Argumentationsmuster.

Pauschale Ablehnungen, Verweise auf angebliche Vorerkrankungen, verschleppte Bearbeitung — wir entkräften die Standard-Strategien und holen heraus, was Ihnen zusteht.

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Warum Kraemer.Law

Ihr Spezialist für Versicherungsrecht

Durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser ist ein Schaden am Gebäude entstanden und die Gebäudeversicherung verweigert die Zahlung? Nicht in jedem Fall ist die Ablehnung der Kostenübernahme oder eine Kürzung der Leistung wirklich berechtigt. Kraemer.Law ist mit dieser komplexen Thematik bestens vertraut. In der Regel zeigt sich, dass ein Anwalt für Versicherungsrecht mögliche Streitigkeiten schnell und einvernehmlich klären kann.

Kompetent

Umfassende Beratung zum Versicherungsrecht und Elementarschadenversicherung, besonders in Bezug auf die Hochwasser- und Starkregenkatastrophe.

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Schnelle Rückmeldung und Fallbearbeitung, damit Betroffene nicht noch länger warten müssen.

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Bonn 0228 387 63 955

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