Kraemer.Law wünscht frohe Weihnachten


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Ich möchte nicht leugnen, dass mich die letzten Monate das ein oder andere Mal an die körperliche und mentale Belastbarkeitsgrenze gebracht haben. Auf die Schicksale, welche ich nach der Flutkatastrophe gesehen und kennengelernt habe, war ich nicht vorbereitet. Weder das Studium noch 14 Jahre Berufserfahrung im Versicherungsrecht konnten mich auf das vorbereiten, was ich ab dem 15. Juli diesen Jahres insbesondere im Ahrtal, aber auch in Bad Neuenahr, Rheinbach, Euskirchen, Swisttal, Hilden etc. erlebt habe.

Vielen meiner Mandanten konnte bereits in enger Abstimmung mit den Versicherungsgesellschaften, Schadenregulierern, externen Sachverständigen und Handwerkern geholfen werden, so dass zumindest der materielle Schaden begrenzt werden konnte.

Es darf aber auch nicht unerwähnt bleiben, dass die meisten Schäden mich wohl auch noch die nächsten Monate, wenn nicht sogar Jahre begleiten werden. In vielen Akten ist ein Klageverfahren unvermeidbar, die ersten Klagen sind bereits auf den Weg gebracht.

In diesen schweren Zeiten fällt es schwer, abzuschalten und sich auf Weihnachten und die Familie zu besinnen.

Umso mehr freut mich dann nachfolgende Email eines Mandanten, welcher sein komplettes Haus nebst Hausrat an die Ahr verloren hat. Solche Zeilen zeigen mir, dasss es sich lohnt, für die Opfer der Katastrophe weiterzukämpfen.

Wir wünschen Ihnen Allen frohe und gesegnete Festtage! Lasst uns die Opfer der Flutkatastrophe nicht vergessen und auch im neuen Jahr weiterhin Alles uns mögliche tun, um zu helfen!

Frohe Weihnachten!

Wenn auch Sie Probleme mit Ihrer gebuchten Dienstleistung haben, wenden Sie sich gerne für eine erste kostenlose Einschätzung der Rechtslage an uns.

Dann rufen Sie uns an unter 0221 650 80 4183 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kraemer.law. Fachanwalt für Versicherungsrecht Markus Krämer hilft Ihnen gerne!



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