Versicherung zahlt nicht?

Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89b HGB


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Handelsvertreter und der Ausgleichsanspruch

Am vergangenen Freitag konnten wir in Bad Neuenahr drehen, der Beitrag wurde gestern in den Tagesthemen, im ARD Mittagsmagazin sowie bei SWR Aktuell gesendet.

Thema war die weiterhin nur schleppend in Gang kommende Regulierung der Schäden nach der Starkregenkatastrophe im Juli 2021. Leider muss ich in der täglichen Praxis weiterhin feststellen, dass Freigaben aufgrund der Aufrechterhaltung nicht mehr zeitgemässer Schadenroutinen wenn überhaupt nur stark verzögert erteilt werden. Hier muss dringend in den entsprechenden Ressorts der Versicherungsgesellschaften Abhilfe geschaffen werden, denn derzeit reiben sich die Innendienstsachbearbeiter mangels Vollmachten und aufgrund der schieren Arbeitsüberlastung auf, was letztlich zu Lasten des Versicherungsnehmers geht, welcher mangels Freigabe oder aufgrund kleinlicher Regulierungsentscheidungen keine Handwerkeraufträge vergeben kann.

Es gibt noch viel zu tun!

Wenn auch Sie Probleme mit Ihrer Versicherung haben, wenden Sie sich gerne für eine erste kostenlose Einschätzung der Rechtslage an uns.

Dann rufen Sie uns an unter 0221 650 80 4183 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kraemer.law. Fachanwalt für Versicherungsrecht Markus Krämer hilft Ihnen gerne!



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Über den Autor

Markus G. Krämer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie Gründer und Inhaber von Kraemer.Law

Markus G. Krämer verfügt über knapp 20 Jahre Erfahrung im Versicherungs- und Vertriebsrecht. Aufgrund seiner früheren leitenden Tätigkeiten bei der Zurich Gruppe Deutschland und der ERGO Group AG kennt er sowohl die anwaltliche als auch die unternehmensinterne Perspektive der Versicherungswirtschaft. Heute berät und vertritt er Privatpersonen und Unternehmen bundesweit, insbesondere im Versicherungsrecht, Vertriebsrecht und Franchiserecht.