Zinsanspruch · § 91 VVG
Zahlt Ihre Versicherung länger als einen Monat nach Schadenmeldung nicht aus, schuldet sie Ihnen zusätzlich 4 % Zinsen — ganz ohne gesonderten Verzugsnachweis. Wir prüfen Ihren Fall und setzen den Zinsanspruch durch.
Bekannt aus
Ihr Anspruch auf Zinsen nach § 91 VVG
Was viele Versicherte nicht wissen: Bei Auszahlungsverzug stehen Ihnen 4 % Zinsen zu
Als Kunde einer Versicherung wissen wir, wie wichtig es ist, dass Sie im Falle eines Schadens schnell entschädigt werden. Doch was, wenn die Auszahlung länger auf sich warten lässt? Dann greift § 91 VVG: Sie können 4 % Zinsen auf die ausstehende Versicherungsleistung verlangen — über sämtliche Sparten hinweg (Hausrat-, Kfz-, Gebäude- oder Berufsunfähigkeitsversicherung). Anders als bei den klassischen Verzugszinsen müssen Sie hier keinen gesonderten Verzug begründen.
Hintergrund
Darum stehen Ihnen Zinsen zu
Zinsen sind ein entscheidender Bestandteil der Entschädigung bei Versicherungen. Aber warum stehen Ihnen diese Zinsen überhaupt zu? Ganz einfach: Im Recht auf eine angemessene Entschädigung ist auch sichergestellt, dass Versicherungsunternehmen zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie in Verzug geraten. Diese Zinsen sollen die finanziellen Schäden mildern, die Sie durch die verspätete Auszahlung Ihrer Entschädigung erleiden.In vielen Fällen sind die Zinsen beträchtlich und können einen erheblichen Unterschied in Ihrer finanziellen Situation machen. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Zinsen nicht als zusätzliche Belastung für Sie gedacht sind, sondern als Ausgleich für die Unannehmlichkeiten und finanziellen Verluste, die durch Verzögerungen entstehen. Auch erfordert diese Anspruch automatisch nach einem Monat Auszahlungsverzug. Anders als bei Verzugszinsen, die man erst noch begründen muss.
In vielen Fällen sind die Zinsen beträchtlich und können einen erheblichen Unterschied in Ihrer finanziellen Situation machen. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Zinsen nicht als zusätzliche Belastung für Sie gedacht sind, sondern als Ausgleich für die Unannehmlichkeiten und finanziellen Verluste, die durch Verzögerungen entstehen. Auch erfordert diese Anspruch automatisch nach einem Monat Auszahlungsverzug. Anders als bei Verzugszinsen, die man erst noch begründen muss.
Wichtig zu wissen
Anders als bei Verzugszinsen, die man erst noch begründen muss, entsteht der Zinsanspruch nach § 91 VVG automatisch — nämlich einen Monat nach Schadenmeldung, sofern die Schadensfeststellung abgeschlossen ist.
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Voraussetzungen
Wann stehen Ihnen Zinsen zu?
Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Ihr Anspruch auf 4 % Zinsen nach § 91 VVG greift:
Verjährung beachten
Ihr Anspruch auf Zinsen verfällt nicht, solange die zulässige Frist noch nicht abgelaufen ist. Selbst wenn Ihr Schadensfall bereits abgeschlossen ist, können Sie immer noch Zinsen geltend machen, solange die Zeit nicht abgelaufen ist.
Höhe des Zinsanspruchs
So viele Zinsen stehen Ihnen zu
Die Höhe der Zinsen ist gesetzlich (§ 91 VVG) festgelegt und beträgt 4 %. Dieser Zinssatz kann dazu beitragen, die Kosten, die durch die Verzögerung entstehen, zu decken — und ist im aktuellen Zinsumfeld deutlich höher als die marktüblichen Verzugszinsen für Verbraucher.
Es ist wichtig zu beachten, dass Zinsen nicht nur für den Zeitwertanteil der Entschädigung gelten, sondern auch für den Neuwertanteil, sobald Sie den Nachweis erbracht haben, dass die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt ist. Diese Zinsen sind eine automatische und nahezu obligatorische Leistung, die Ihre Entschädigung wirksam ergänzen.
Um sicherzustellen, dass Sie die Ihnen zustehenden Zinsen erhalten, ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Anwalt für Versicherungsrecht zu wenden. Wir von Kraemer.Law stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen geschützt sind und Sie die maximale Entschädigung sowie Zinsen erhalten, die Ihnen zustehen.
Warum Anwalt einschalten
Darum juristische Hilfe in Anspruch nehmen
Das Thema Zinsen bei Versicherungen kann recht komplex sein und es ist entscheidend, Ihre Rechte zu schützen und die Entschädigung zu erhalten, die Ihnen zusteht. Darum ist juristische Hilfe in solchen Angelegenheiten von großer Bedeutung:
Es ist wichtig zu beachten, dass Zinsen nicht nur für den Zeitwertanteil der Entschädigung gelten, sondern auch für den Neuwertanteil, sobald Sie den Nachweis erbracht haben, dass die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt ist. Diese Zinsen sind eine automatische und nahezu obligatorische Leistung, die Ihre Entschädigung wirksam ergänzen.
Wenn Sie Fragen zu Zinsen bei Versicherungen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Bei Kraemer.Law stehen wir Ihnen zur Verfügung, um Ihre Rechte zu schützen und sicherzustellen, dass Sie die Entschädigung und Zinsen erhalten, die Ihnen zustehen.
Handlungsempfehlung
Gebäudeversicherung zahlt nicht:
Das sollten Sie jetzt tun!
Tipp
Denken Sie auch an die Ihnen zustehende Verzinsung laut § 91 VVG. Sie haben einen Anspruch auf Zinsen, wenn sich die Auszahlung der Entschädigung verzögert.
Entstehen durch die versicherten Ereignisse (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel) Schäden am Gebäude oder am festen Inventar, kommt der Versicherer für die Kosten der mitversicherten Folgen auf, dazu zählen insbesondere:
01 Schaden gering halten
02 Schaden dokumentieren
03 Versicherung informieren
04 Anwalt kontaktieren
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