Versicherungsrecht · Anwalt für Gebäudeversicherung

Anwalt für Gebäude­versicherung in Köln & Bonn.

Als Anwalt für Gebäudeversicherung in Köln und Bonn hilft Kraemer.Law schnell und zuverlässig, wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlen will — von der Schadensregulierung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihres Rechts.


Bekannt aus

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Ihre Experten aus Köln & Bonn

Wenn die Gebäude­versicherung nicht zahlen will.

Bei der Schadensregulierung kommt es oft zu Streit zwischen Gebäudeversicherung und Versicherungsnehmer — etwa, wenn die Versicherung grobe Fahrlässigkeit vorwirft oder die Schadenshöhe bestreitet. Die Gründe können vielfältig sein; umso wichtiger ist ein Fachanwalt an Ihrer Seite.

Als Anwalt für Gebäudeversicherung kann Kraemer.Law schnell einschreiten, den Sachverhalt klären und auch vor dem Amts- und Landgericht Ihr Recht durchsetzen.

Darum Kraemer.Law


Schnelle Hilfe

Schnelle juristische Hilfe bei Schwierigkeiten mit der Gebäude­versicherung

Um auf Augenhöhe und rechtlich sicher mit dem Versicherungsunternehmen kommunizieren zu können, sollten Sie zeitnah einen Rechtsanwalt für Gebäudeversicherung einschalten. Kraemer.Law hilft bei der Durchsetzung Ihres Rechts — mit mehr als 1.000 bearbeiteten Fällen im Versicherungsrecht.

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Anwalt kontaktieren

Kontaktieren Sie einen Anwalt für Gebäudeversicherung. Sie können direkt mit unserer Kanzlei in Köln & Bonn Kontakt aufnehmen: Köln +49 (0)221 650 80 4183, Bonn +49 (0)228 387 63 955 oder per Mail an info@kraemer.law.


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Ruhe bewahren & Kommunikation steuern

Auch wenn die Versicherung Sie kontaktiert, bleiben Sie ruhig und hartnäckig. Die weitere Kommunikation sollte unbedingt über Ihren Anwalt laufen, damit ein Austausch auf Augenhöhe erfolgen kann.


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Ihr Recht durchsetzen

Kraemer.Law setzt für Sie Ihr Recht durch. Mit einem Anwalt für Gebäudeversicherung stehen die Chancen gut, Ansprüche gegenüber den Versicherungen geltend zu machen — vom Erstkontakt über die Verhandlung bis hin zum gerichtlichen Verfahren.


Kraemer.Law in Zahlen

Wir kämpfen für Ihren
Anspruch — seit 2007

Jahre Fachanwalts­erfahrung
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Zufriedene Mandate
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Die Gebäudeversicherung

Welche Schäden sind abgedeckt — und welche nicht?

Die Gebäudeversicherung sichert Ihr Eigenheim: Sie kommt für Schäden am Haus, am festen Inventar sowie an Nebengebäuden wie Garage und Carport auf. Zum festen Inventar zählen alle Einrichtungsgegenstände, die fest mit der Immobilie verbunden sind — etwa fest verlegte Fußböden, eigens angefertigte Einbauküchen, Heizungsanlagen oder die Badewanne. Loses Inventar wie elektrische Geräte fällt nicht darunter; hier greift die Hausratversicherung.

Feuer- und Brandschäden: Blitzschlag, Implosion (z. B. durch defekten Fernseher), Explosion (z. B. infolge einer beschädigten Gasleitung), Brand, Anprall oder Absturz eines Flugzeuges sowie Teile oder Ladung; Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschwasser.


Leitungswasserschäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser aller wasserführenden Leitungen und angeschlossenen Systeme: Wasserversorgung, Abwasserrohre, Schläuche zu Geschirrspül- und Waschmaschinen, Heizungsrohre, Heizkörper, Klima- und Wärmepumpen, Durchlauferhitzer, Bad- und Küchenarmaturen.


Hagel- und Sturmschäden ab Windstärke 8: beschädigte Schornsteine, abgedeckte Dächer, Schäden durch umgestürzte Bäume, Folgeschäden (z. B. eindringendes Regenwasser bei beschädigtem Dach); Hagelschäden unabhängig von der Windstärke.

Schäden am Hausrat: Schäden an beweglichen Objekten wie Möbeln, Kleidung oder Elektrogeräten sind über die Hausratversicherung abgedeckt.


Schäden an unfertigen Gebäuden: Schäden während der Bauphase oder bei Leerstand werden nicht getragen.


Andere Wasserschäden: mitversichert sind ausschließlich Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser.


Schäden durch Wind unterhalb der Windstärke 8 werden ebenfalls nicht mitgetragen.


Schäden durch Krieg an Gebäuden sind ausdrücklich ausgeschlossen.


Elementarschäden: für Schäden durch bestimmte Naturereignisse sollte eine zusätzliche Elementarversicherung abgeschlossen werden.


Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Gebäudeversicherung

Wir beantworten die häufigsten Fragen, die uns als Fachanwalts-Kanzlei für Versicherungsrecht zur Gebäudeversicherung gestellt werden.


Frage 01

Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten, wenn Probleme mit der Gebäudeversicherung vorliegen?

Bei Problemen mit der Gebäudeversicherung sollten Sie zeitnah einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuziehen, denn besonders das Thema Gebäudeversicherung umfasst viele rechtliche Vorschriften, Ausschlüsse und Klauseln. Um rechtssicher zu handeln und Ihr Recht durchzusetzen, ist ein Anwalt daher unabdingbar.


Frage 02

Ist die Heizung in der Gebäudeversicherung mitversichert?

Ja. Heizungsanlagen zählen zum festen Inventar und sind über die Gebäudeversicherung mitversichert. Auch Leitungswasserschäden an Heizungsrohren, Heizkörpern sowie Klima- und Wärmepumpen sind grundsätzlich abgedeckt.

Darüber hinaus bieten wir allen Mandanten eine kostenlose Erstberatung, in der Sie Ihren Fall schildern und alle finanziellen Fragen klären können.


Frage 03

Was sollte ich tun, wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt?

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie die Kommunikation mit der Versicherung über einen Fachanwalt laufen. Kraemer.Law prüft Ihren Fall, übernimmt den Schriftverkehr und setzt Ihre Ansprüche außergerichtlich wie vor Gericht durch.

(Antworttext aus den Seiteninhalten zusammengefasst — bitte Originalwortlaut bestätigen oder ergänzen.)


Ablehnung erhalten?

Versicherer lehnt ab? Wir kennen die typischen Argumentationsmuster.

Pauschale Ablehnungen, Verweise auf angebliche Vorerkrankungen, verschleppte Bearbeitung — wir entkräften die Standard-Strategien und holen heraus, was Ihnen zusteht.

Kostenlose Ersteinschätzung

Lassen Sie Ihre Ablehnung prüfen.

Schildern Sie uns Ihren Fall — wir sagen Ihnen klar, ob sich ein Vorgehen lohnt und wie Ihre Chancen stehen.


Warum Kraemer.Law

Ihr Spezialist für Versicherungsrecht

Durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser ist ein Schaden am Gebäude entstanden und die Gebäudeversicherung verweigert die Zahlung? Nicht in jedem Fall ist die Ablehnung der Kostenübernahme oder eine Kürzung der Leistung wirklich berechtigt. Kraemer.Law ist mit dieser komplexen Thematik bestens vertraut. In der Regel zeigt sich, dass ein Anwalt für Versicherungsrecht mögliche Streitigkeiten schnell und einvernehmlich klären kann.

Kompetent

Umfassende Beratung zum Versicherungsrecht und Elementarschadenversicherung, besonders in Bezug auf die Hochwasser- und Starkregenkatastrophe.

Schnell

Schnelle Rückmeldung und Fallbearbeitung, damit Betroffene nicht noch länger warten müssen.

Individuell

Individuell auf jeden Betroffenen ausgelegte Problemlösung.

Service

Erstgespräch für Ihren Fall telefonisch unter:

Bonn 0228 387 63 955

Köln 0221 650 80 4183

Fachwissen

Umfassendes Wissen durch hohe fachliche Spezialisierung auf das Versicherungsrecht und vor Ort sein im Katastrophengebiet.

Erfahrung

Langjährige Erfahrung — mehr als 1000 bearbeitete Fälle im Versicherungsrecht seit 2007.


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Ob Versicherung, Vertrieb oder Medizinrecht — wer früh handelt, hat die besseren Karten. Eine erfahrene fachanwaltliche Einschätzung ist oft entscheidend für den Ausgang Ihres Falls. Schildern Sie uns in wenigen Schritten Ihre Situation. Sie erhalten eine erste, kostenlose Einschätzung — klar, ehrlich und ohne Verpflichtung.


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