Versicherung zahlt nicht?


Versicherungsrecht · Anwalt für Hausratversicherung

Anwalt für Hausrat­versicherung in Köln & Bonn.

Als Anwalt für Hausratversicherung in Köln und Bonn hilft Kraemer.Law schnell und zuverlässig, wenn die Hausratversicherung nicht zahlen will — von der Schadensregulierung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihres Rechts.


Bekannt aus

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Ihre Experten aus Köln & Bonn

Wenn die Hausrat­versicherung nicht zahlen will.

Die Hausratversicherung kommt für Schäden am beweglichen Inventar Ihrer Wohnung auf — etwa durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl. Bei der Schadensregulierung kommt es jedoch häufig zu Streit, etwa wenn die Versicherung grobe Fahrlässigkeit vorwirft oder den Wert der beschädigten Gegenstände bestreitet.

Als Anwalt für Hausratversicherung kann Kraemer.Law schnell einschreiten, den Sachverhalt klären und auch vor dem Amts- und Landgericht Ihr Recht durchsetzen.

Darum Kraemer.Law


Schnelle Hilfe

Schnelle juristische Hilfe bei Schwierigkeiten mit der Hausrat­versicherung

Um auf Augenhöhe und rechtlich sicher mit dem Versicherungsunternehmen kommunizieren zu können, sollten Sie zeitnah einen Rechtsanwalt für Hausratversicherung einschalten. Kraemer.Law hilft bei der Durchsetzung Ihres Rechts — mit mehr als 800 bearbeiteten Fällen im Versicherungsrecht.

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Anwalt kontaktieren

Kontaktieren Sie einen Anwalt für Hausratversicherung. Sie können direkt mit unserer Kanzlei in Köln & Bonn Kontakt aufnehmen: Köln +49 (0)221 650 80 4183, Bonn +49 (0)228 387 63 955 oder per Mail an info@kraemer.law.


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Ruhe bewahren & Kommunikation steuern

Auch wenn die Versicherung Sie kontaktiert, bleiben Sie ruhig und hartnäckig. Die weitere Kommunikation sollte unbedingt über Ihren Anwalt laufen, damit ein Austausch auf Augenhöhe erfolgen kann.


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Ihr Recht durchsetzen

Kraemer.Law setzt für Sie Ihr Recht durch. Mit einem Anwalt für Hausratversicherung stehen die Chancen gut, Ansprüche gegenüber den Versicherungen geltend zu machen — vom Erstkontakt über die Verhandlung bis hin zum gerichtlichen Verfahren.


Kraemer.Law in Zahlen

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Die Hausratversicherung

Welche Schäden sind abgedeckt — und welche nicht?

Die Hausratversicherung schützt das bewegliche Inventar Ihrer Wohnung — also alle Gegenstände, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Wertsachen und Hausrat aller Art. Schäden am Gebäude selbst oder am festen Inventar fallen dagegen unter die Gebäudeversicherung.

Feuer- und Brandschäden: Schäden am Hausrat durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschwasser.


Leitungswasserschäden: Schäden am Hausrat durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser.


Sturm- und Hagelschäden ab Windstärke 8 am Hausrat.


Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus: entwendete oder beschädigte Gegenstände nach einem Einbruch.

Schäden am Gebäude: Schäden am Haus und festen Inventar sind über die Gebäudeversicherung abgedeckt.


Grobe Fahrlässigkeit: je nach Vertrag können Leistungen gekürzt werden, wenn der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde.


Elementarschäden: für Schäden durch Überschwemmung, Rückstau o.ä. ist eine zusätzliche Elementarversicherung nötig.


Schäden durch Krieg sind ausdrücklich ausgeschlossen.


Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Hausratversicherung

Wir beantworten die häufigsten Fragen, die uns als Fachanwalts-Kanzlei für Versicherungsrecht zur Hausratversicherung gestellt werden.


Frage 01

Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten, wenn Probleme mit der Hausratversicherung vorliegen?

Bei Problemen mit der Hausratversicherung sollten Sie zeitnah einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuziehen, denn auch hier gelten zahlreiche rechtliche Vorschriften, Ausschlüsse und Klauseln. Um rechtssicher zu handeln und Ihr Recht durchzusetzen, ist ein Anwalt daher unabdingbar.


Frage 02

Was gehört alles zum versicherten Hausrat?

Zum Hausrat zählen grundsätzlich alle beweglichen Gegenstände, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind — Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Hausrat aller Art sowie Wertsachen im Rahmen der vereinbarten Grenzen.


Frage 03

Was sollte ich tun, wenn die Hausratversicherung nicht zahlt?

Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie die Kommunikation mit der Versicherung über einen Fachanwalt laufen. Kraemer.Law prüft Ihren Fall, übernimmt den Schriftverkehr und setzt Ihre Ansprüche außergerichtlich wie vor Gericht durch.


BEHANDLUNGSFEHLER?

Klinik oder Arzt mauert? Wir bringen Klarheit in Ihren Fall.

Beschwichtigungen, Verweise auf ‚normale' Komplikationen, zurückgehaltene Unterlagen — wir prüfen unabhängig, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und was Ihnen zusteht.

Kostenlose Ersteinschätzung

Lassen Sie Ihre Ablehnung prüfen.

Schildern Sie uns Ihren Fall — wir sagen Ihnen klar, ob sich ein Vorgehen lohnt und wie Ihre Chancen stehen.


Warum Kraemer.Law

Ihr Spezialist für Versicherungsrecht

Lehnt Ihre Hausratversicherung die Zahlung ab oder kürzt die Erstattung – etwa nach Einbruch, Leitungswasser- oder Feuerschaden am Hausrat? Nicht in jedem Fall ist das berechtigt. Kraemer.Law ist mit dieser Thematik bestens vertraut und prüft, ob die Ablehnung rechtlich haltbar ist.

Kompetent

Umfassende Beratung im Versicherungsrecht, insbesondere bei Streit mit der Hausratversicherung.

Schnell

Schnelle Rückmeldung und Fallbearbeitung, damit Betroffene nicht noch länger warten müssen.

Individuell

Individuell auf jeden Betroffenen ausgelegte Problemlösung.

Service

Erstgespräch für Ihren Fall telefonisch unter:

Bonn 0228 387 63 955

Köln 0221 650 80 4183

Fachwissen

Umfassendes Wissen durch hohe fachliche Spezialisierung im Versicherungsrecht.

Erfahrung

Langjährige Erfahrung — mehr als 800 bearbeitete Fälle im Versicherungsrecht seit 2009.


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Ob Versicherung, Vertrieb oder Medizinrecht — wer früh handelt, hat die besseren Karten. Eine erfahrene fachanwaltliche Einschätzung ist oft entscheidend für den Ausgang Ihres Falls. Schildern Sie uns in wenigen Schritten Ihre Situation. Sie erhalten eine erste, kostenlose Einschätzung — klar, ehrlich und ohne Verpflichtung.



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