Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89b HGB


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Am vergangenen Freitag konnten wir in Bad Neuenahr drehen, der Beitrag wurde gestern in den Tagesthemen, im ARD Mittagsmagazin sowie bei SWR Aktuell gesendet.

Thema war die weiterhin nur schleppend in Gang kommende Regulierung der Schäden nach der Starkregenkatastrophe im Juli 2021. Leider muss ich in der täglichen Praxis weiterhin feststellen, dass Freigaben aufgrund der Aufrechterhaltung nicht mehr zeitgemässer Schadenroutinen wenn überhaupt nur stark verzögert erteilt werden. Hier muss dringend in den entsprechenden Ressorts der Versicherungsgesellschaften Abhilfe geschaffen werden, denn derzeit reiben sich die Innendienstsachbearbeiter mangels Vollmachten und aufgrund der schieren Arbeitsüberlastung auf, was letztlich zu Lasten des Versicherungsnehmers geht, welcher mangels Freigabe oder aufgrund kleinlicher Regulierungsentscheidungen keine Handwerkeraufträge vergeben kann.

Es gibt noch viel zu tun!

Wenn auch Sie Probleme mit Ihrer Versicherung haben, wenden Sie sich gerne für eine erste kostenlose Einschätzung der Rechtslage an uns.

Dann rufen Sie uns an unter 0221 650 80 4183 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kraemer.law. Fachanwalt für Versicherungsrecht Markus Krämer hilft Ihnen gerne!



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