Landgericht Osnabrück entscheidet: Versicherer muss nach Restaurantbrand nicht zahlen
In dem Urteil vom 24. Mai 2023 mit dem Aktenzeichen 9 O 3254/21 wurde entschieden, dass ein Versicherer nach einem Brand in einem Restaurant nicht zahlen muss, wenn die Versicherungsnehmerin ihre Mitwirkungspflichten zur Aufklärung des Schadensfalls vorsätzlich verletzt.