Kraemer.Law erkämpft wegweisendes Urteil vor dem Landgericht Koblenz

Unser Mandant ist ein erfolgreicher Versicherungsvermittler und hatte bei einem sich selbst als Marketingexperten betitelnden Jungunternehmer aus Koblenz einen Vertrag über Marketingdienstleistungen zu einem Gesamtpreis von fast 10.000,00 EUR abgeschlossen. Leider entwickelte sich die Zusammenarbeit anders als von unserem Mandanten erhofft.

Gericht bestätigt Widerrufsrecht von Coaching-Vertrag und Verwendung rechtswidriger Klausel

Unser Mandant ist hauptberuflich als Angestellter tätig und interessierte sich für ein Coaching im Bereich E-Commerce. Dabei war ihm wichtig, keinen reinen Videokurs zu buchen, sondern ein 1:1 Coaching zu erhalten. Der Coachingvertrag wurde sodann wie mittlerweile üblich online abgeschlossen. Die AGB des Coachinganbieters enthielten dabei die ebenfalls von den Coachinganbietern gerne verwendete Klausel, dass sich das Angebot nur an Unternehmer gemäß § 14 BGB richte und der Coaching-Käufer diese Regelung mit Abschluss des Vertrages akzeptierte.

Keine Angst vor Bewertungsverbot in AGB

Nie war es einfacher, seinen Unmut und seinen Frust bezüglich des aktuellen oder vergangenen Vertragspartners kund zu tun als heute. Online-Plattformen, auf denen Unternehmen bewertet werden können, boomen. Was liegt da näher, als z.B. seinen teuer eingekauften, aber leider unbrauchbaren E-Commerce Kurs im Internet entsprechend negativ zu bewerten?