Gericht bestätigt Widerrufsrecht von Coaching-Vertrag und Verwendung rechtswidriger Klausel

Unser Mandant ist hauptberuflich als Angestellter tätig und interessierte sich für ein Coaching im Bereich E-Commerce. Dabei war ihm wichtig, keinen reinen Videokurs zu buchen, sondern ein 1:1 Coaching zu erhalten. Der Coachingvertrag wurde sodann wie mittlerweile üblich online abgeschlossen. Die AGB des Coachinganbieters enthielten dabei die ebenfalls von den Coachinganbietern gerne verwendete Klausel, dass sich das Angebot nur an Unternehmer gemäß § 14 BGB richte und der Coaching-Käufer diese Regelung mit Abschluss des Vertrages akzeptierte.