Zweijähriges Gedenken an die Flutkatastrophe im Ahrtal: Kraemer.Law steht weiterhin an der Seite der Flutopfer

Am 14. Juli jährt sich zum zweiten Mal die verheerende Flutkatastrophe, die das Ahrtal und seine Bewohner*innen erschütterte. Die Auswirkungen dieser Naturkatastrophe sind nach wie vor spürbar, doch die Solidarität und Unterstützung für die Flutopfer sind ungebrochen. Wir von Kraemer.Law, haben seit Beginn der Tragödie an der Seite der Betroffenen gestanden und helfen weiterhin, ihre Rechte durchzusetzen.

Kraemer.Law wünscht frohe Weihnachten

Ich möchte nicht leugnen, dass mich die letzten Monate das ein oder andere Mal an die körperliche und mentale Belastbarkeitsgrenze gebracht haben. Auf die Schicksale, welche ich nach der Flutkatastrophe gesehen und kennengelernt habe, war ich nicht vorbereitet. Weder das Studium noch 14 Jahre Berufserfahrung im Versicherungsrecht konnten mich auf das vorbereiten, was ich ab dem 15. Juli diesen Jahres insbesondere im Ahrtal, aber auch in Bad Neuenahr, Rheinbach, Euskirchen, Swisttal, Hilden etc. erlebt habe.

Intransparente Regelung in den Bedingungen einer Betriebsschließungsversicherung

Es bleibt spannend in der Betriebsschliessungsversicherung! Erneut bestätigt das LG München I seine Rechtsprechung, dass eine Regelung in den Versicherungsbedingungen intransparent ist, wenn Sie auf § 6,7 des IfSG verweist, sodann aber katalogartig eine Vielzahl von Krankheiten und Krankheitserregern aufführt, welche nicht vollständig den Aufzählungen im IfSG entsprechen.

Berufsunfähigkeit: LV1871 erkennt Leistungsverpflichtung unbefristet an

Unser Mandant, ein erfolgreicher Management-Coach, wird wegen Depressionen berufsunfähig. Er hat jahrelang in seine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der LV1871 eingezahlt und stellt einen Leistungsantrag. Der Versicherer schickt ihn zu einem Gutachter, welcher zwar die zur Berufsunfähigkeit führende Krankheit bestätigt, allerdings der Meinung ist, unser Mandant werde in einem halben Jahr schon wieder irgendwie in seiner alten Tätigkeit arbeiten können.