Kraemer.Law wünscht frohe Weihnachten

Ich möchte nicht leugnen, dass mich die letzten Monate das ein oder andere Mal an die körperliche und mentale Belastbarkeitsgrenze gebracht haben. Auf die Schicksale, welche ich nach der Flutkatastrophe gesehen und kennengelernt habe, war ich nicht vorbereitet. Weder das Studium noch 14 Jahre Berufserfahrung im Versicherungsrecht konnten mich auf das vorbereiten, was ich ab dem 15. Juli diesen Jahres insbesondere im Ahrtal, aber auch in Bad Neuenahr, Rheinbach, Euskirchen, Swisttal, Hilden etc. erlebt habe.

Kraemer.Law erkämpft wegweisendes Urteil vor dem Landgericht Koblenz

Unser Mandant ist ein erfolgreicher Versicherungsvermittler und hatte bei einem sich selbst als Marketingexperten betitelnden Jungunternehmer aus Koblenz einen Vertrag über Marketingdienstleistungen zu einem Gesamtpreis von fast 10.000,00 EUR abgeschlossen. Leider entwickelte sich die Zusammenarbeit anders als von unserem Mandanten erhofft.

Gericht bestätigt Widerrufsrecht von Coaching-Vertrag und Verwendung rechtswidriger Klausel

Unser Mandant ist hauptberuflich als Angestellter tätig und interessierte sich für ein Coaching im Bereich E-Commerce. Dabei war ihm wichtig, keinen reinen Videokurs zu buchen, sondern ein 1:1 Coaching zu erhalten. Der Coachingvertrag wurde sodann wie mittlerweile üblich online abgeschlossen. Die AGB des Coachinganbieters enthielten dabei die ebenfalls von den Coachinganbietern gerne verwendete Klausel, dass sich das Angebot nur an Unternehmer gemäß § 14 BGB richte und der Coaching-Käufer diese Regelung mit Abschluss des Vertrages akzeptierte.

OLG Karlsruhe verurteilt Versicherer zur Zahlung aus Betriebsschliessungsversicherung

Weiterhin beschäftigen die Fälle zur Betriebsschliessungsversicherung die deutschen Gerichte. Erstmals hat nun mit dem OLG Karlsruhe ein Oberladensgericht der Versicherungsnehmerin einen Anspruch aus der Betriebsschliessungsversicherung zugesprochen und begründet dies ausführlich und überzeugend mit der Unwirksamkeit der entscheidenden Klausel, so dass der Versicherungsnehmerin ein Anspruch aufgrund der coronabedingten Schliessung Ihres Hotelbetriebes zustehe.

Vier Wochen als Fachanwalt für Versicherungsrecht im Flutkatastrophengebiet – der Versuch eines Zwischenfazits:

Seit knapp vier Wochen bin ich jetzt mehr oder weniger regelmäßig im Katastrophengebiet im Westen Deutschlands unterwegs gewesen, schwerpunktmässig in Bad Neuenahr-Ahrweiler, aber auch im Ahrtal, Sinzig, Euskirchen, Erftstadt, Swisttal. Ich bin von gewerblichen sowie privaten Versicherungsnehmern mandatiert worden, sie bei den Verhandlungen mit den Versicherungsgesellschaften, Schadenregulierern und Sachverständigen zu unterstützen.

Intransparente Regelung in den Bedingungen einer Betriebsschließungsversicherung

Es bleibt spannend in der Betriebsschliessungsversicherung! Erneut bestätigt das LG München I seine Rechtsprechung, dass eine Regelung in den Versicherungsbedingungen intransparent ist, wenn Sie auf § 6,7 des IfSG verweist, sodann aber katalogartig eine Vielzahl von Krankheiten und Krankheitserregern aufführt, welche nicht vollständig den Aufzählungen im IfSG entsprechen.