Kraemer.Law Fernsehbeitrag über die Flutkatastrophe
Am vergangenen Freitag konnten wir in Bad Neuenahr drehen, der Beitrag wurde gestern in den Tagesthemen, im ARD Mittagsmagazin sowie bei SWR Aktuell gesendet.
Am vergangenen Freitag konnten wir in Bad Neuenahr drehen, der Beitrag wurde gestern in den Tagesthemen, im ARD Mittagsmagazin sowie bei SWR Aktuell gesendet.
Ich möchte nicht leugnen, dass mich die letzten Monate das ein oder andere Mal an die körperliche und mentale Belastbarkeitsgrenze gebracht haben. Auf die Schicksale, welche ich nach der Flutkatastrophe gesehen und kennengelernt habe, war ich nicht vorbereitet. Weder das Studium noch 14 Jahre Berufserfahrung im Versicherungsrecht konnten mich auf das vorbereiten, was ich ab dem 15. Juli diesen Jahres insbesondere im Ahrtal, aber auch in Bad Neuenahr, Rheinbach, Euskirchen, Swisttal, Hilden etc. erlebt habe.
Unser Mandant ist ein erfolgreicher Versicherungsvermittler und hatte bei einem sich selbst als Marketingexperten betitelnden Jungunternehmer aus Koblenz einen Vertrag über Marketingdienstleistungen zu einem Gesamtpreis von fast 10.000,00 EUR abgeschlossen. Leider entwickelte sich die Zusammenarbeit anders als von unserem Mandanten erhofft.
Unser Mandant ist hauptberuflich als Angestellter tätig und interessierte sich für ein Coaching im Bereich E-Commerce. Dabei war ihm wichtig, keinen reinen Videokurs zu buchen, sondern ein 1:1 Coaching zu erhalten. Der Coachingvertrag wurde sodann wie mittlerweile üblich online abgeschlossen. Die AGB des Coachinganbieters enthielten dabei die ebenfalls von den Coachinganbietern gerne verwendete Klausel, dass sich das Angebot nur an Unternehmer gemäß § 14 BGB richte und der Coaching-Käufer diese Regelung mit Abschluss des Vertrages akzeptierte.
Weiterhin beschäftigen die Fälle zur Betriebsschliessungsversicherung die deutschen Gerichte. Erstmals hat nun mit dem OLG Karlsruhe ein Oberladensgericht der Versicherungsnehmerin einen Anspruch aus der Betriebsschliessungsversicherung zugesprochen und begründet dies ausführlich und überzeugend mit der Unwirksamkeit der entscheidenden Klausel, so dass der Versicherungsnehmerin ein Anspruch aufgrund der coronabedingten Schliessung Ihres Hotelbetriebes zustehe.
Anlässlich der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen im Juli diesen Jahres mussten viele Geschädigte leider feststellen, dass sie keinen ausreichenden Versicherungsschutz hatten.
Die Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 hat auch Bad Neuenahr-Ahrweiler hart getroffen. Noch hunderte Meter von der Ahr entfernt stand das Wasser zwei Meter hoch und rief bei seinem Weg durch die Stadt immense Schäden hervor.
Seit knapp vier Wochen bin ich jetzt mehr oder weniger regelmäßig im Katastrophengebiet im Westen Deutschlands unterwegs gewesen, schwerpunktmässig in Bad Neuenahr-Ahrweiler, aber auch im Ahrtal, Sinzig, Euskirchen, Erftstadt, Swisttal. Ich bin von gewerblichen sowie privaten Versicherungsnehmern mandatiert worden, sie bei den Verhandlungen mit den Versicherungsgesellschaften, Schadenregulierern und Sachverständigen zu unterstützen.
Kraemer.Law konnte für seine Mandantin eine wichtige Entscheidung im Urheberrecht erstreiten. Unsere Mandantin ist eine der führenden Anbieter im E-Commerce-Coaching und investiert jährlich sechsstellige Summen in das Marketing und Google-optimierte Werbung.
Es bleibt spannend in der Betriebsschliessungsversicherung! Erneut bestätigt das LG München I seine Rechtsprechung, dass eine Regelung in den Versicherungsbedingungen intransparent ist, wenn Sie auf § 6,7 des IfSG verweist, sodann aber katalogartig eine Vielzahl von Krankheiten und Krankheitserregern aufführt, welche nicht vollständig den Aufzählungen im IfSG entsprechen.